29.01.2005

URTEIL

Eineinhalb Jahre Haft für "Blaster.B"-Autor

Der Urheber der Variante B des "Blaster-Wurms" wurde nun zu 18 Monaten Gefängnis und zehn Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Der nunmehr 19-jährige Jeffrey Lee Parson hatte im August 2003 die von ihm modifizierte Variante in Umlauf gebracht, die sich weltweit rasch verbreitete und eine DoS-Attacke gegen die Update-Website von Microsoft startete. Schätzungen gehen davon aus, dass der Virus mehr als 48.000 Rechner infizierte.

Parson hatte sich ursprünglich als unschuldig bezeichnet, gab aber letzten Sommer ein Schuldbekenntnis ab. "Ich weiß, dass ich einen großen Fehler gemacht und viele Leute verletzt habe. Ich fühle mich schrecklich", so Parson gegenüber der Richterin Marsha Pechman.

Nach seinem Gefängnisausenthalt darf er weitere drei Jahre einen Computer nur für Bildungs- und Geschäftszwecke nutzen - Videospiele, Tauschbörsen und Hacken bleiben untersagt.

Nicht dem Alter entsprechend

Er musste mit bis zu zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Dollar rechnen. Pechman gab bei ihrer Urteilsbegründung aber an, dass er bei der Tat zwar bereits 18 Jahre alt war, aber keine dem Alter entsprechende Reife zu dem Zeitpunkt hatte.

Für die Richterin tragen auch die Eltern eine Mitschuld an seinem Verhalten. Das Internet habe ein "schwarzes Loch, Verlies, wenn Sie wollen, für geisteskranke und einsame Menschen" geschaffen, so Pechman.

Seine Eltern hätten ihn nicht darauf hingewiesen, dass es nicht gesund sei, sich in einem Zimmer einzusperren und seine eigene Realität zu erschaffen.

Über Entschädigungen an Microsoft und die Besitzer der infizierten Rechner soll in einer Anhörung im Februar entschieden werden.

Gerichtstermin für Sasser-Autor

Auch der deutsche Autor des Sasser-Wurms muss sich dieses Frühjahr vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Anfang Mai hunderttausenden Rechner mit seinem Wurm infiziert zu haben.

Die deutsche Staatsanwaltschafts ermittelte einen Schaden von rund 130.000 Euro, geht aber davon aus, dass der tatsächliche Wert viel höher liegt. Unter den prominenten Opfern waren unter anderem die Europäische Kommission und die Fluggesellschaft Delta Airlines.

Das deutsche Strafgesetzbuch sieht für Computersabotage bei Erwachsenen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Da der Beschuldigte zur Tatzeit noch 17 Jahre alt war, kommt bei ihm jedoch das Jugendrecht zur Anwendung, das neben Haft auch Sanktionen wie Verwarnungen oder Arrest mit Arbeits- oder Geldauflagen vorsieht.