Galileo darf nicht Galileo heißen
Nach seiner juristischen Niederlage im Streit über den Namen des europäischen Satelliten-Navigationsprojekts Galileo prüft der EADS-Konzern weitere juristische Schritte.
Man werde das Urteil genau prüfen und überlegen, welche Rechtsmittel einzulegen seien, sagte Hendrik Thielemann vom Galileo-Betreiber EADS Astrium auf Anfrage von futurezone.ORF.at: "Auch wenn man Europa den Namen Galileo verbietet, wird das den Start des Sat-Navigationssystems nicht verhindern."
Das Urteil werde in schriftlicher Ausfertigung etwa in zwei Wochen vorliegen, erst dann könne die Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision fallen. Das Oberlandesgericht München hatte am Donnerstag EADS Astrium in zweiter Instanz die Verwendung der Bezeichnung Galileo verboten.
Geklagt hatte laut Agenturberichten "eine IT-Firma aus Barbados, die auch Galileo im Namen trägt und sich verschiedene Rechte gesichert hatte".
Dabei handelt es sich freilich nicht um irgendein IT-Unternehmen, sondern um den Betreiber eines der vier großen weltweiten Flugbuchungs- und Reservierungssysteme namens Galileo. Die Data-Warehousing-Tochter des US-Immobilien- und -Reiseriesen Cendant hatte vor dem Münchner Gericht geltend gemacht, ebenfalls globale Navigationsdienste anbieten zu wollen.
Erst im Dezember war bekannt geworden, dass US-Behörden unter Führung des Verteidgungsministeriums ein Eingriffsrecht in die Funktionalität des Sat-Navigationssystems fordern. Das soll in Notfällen wie einer nationalen Bedrohung durch Terroristen bzw. im Kriegsfall schlagend werden. Dabei solle die zivile, wissenschaftliche und vor allem die kommerzielle Nutzung des Global Positioning System [GPS] "nicht übermäßig" beeinträchtigt werden, dem Gegner aber der Zugriff auf GPS-basierte Services untersagt werden
Die Begehrlichkeiten der US-BehördenKlage gegen EU-Kommission
"Die Kennzeichenrechte der Klägerin haben als ältere Rechte den Vorrang", hieß es lapidar in einer Mitteilung des OLG München. Ähnlich hatte vor gut einem Jahr bereits das Landgericht München I entschieden.
Bei Astrium verwies man darauf, dass das Urteil zunächst einmal nur für die EADS Astrium GmbH gelte. "Wir müssen sehen, wie wir jetzt in unseren Publikationen verfahren."
Dagegen sei das eigentliche Konsortium Galileo Industries nicht betroffen, dieses habe einen entsprechenden Rechtsstreit in Brüssel in erster Instanz gewonnen. Daneben gebe es auch noch ein Verfahren in Luxemburg, das von der Tochter von Cendant gegen die EU-Kommission betrieben werde.
Gericht und Unternehmen betonten, dass wegen des Namensstreits das Galileo-Projekt selbst nicht gefährdet sei.
Auch das OLG betonte: "Der um die Bezeichnung Galileo geführte Rechtsstreit hat auf die Fortführung des europäischen Gemeinschaftsprojekts zur Errichtung eines satellitengestützten Navigationssystems keine unmittelbaren Auswirkungen." Der Astrium-Sprecher verwies allerdings darauf, dass das Projekt seit Jahren unter dem Namen Galileo eingeführt und bekannt sei.
Konkurrenz für GPS
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