22.12.2004

ABGELEHNT

EU-Gericht beharrt auf MS-Auflagen

Ein EU-Gericht hat es abgelehnt, Auflagen der EU-Kommission gegen den US-Softwareriesen Microsoft bis zur Entscheidung im Hauptverfahren auszusetzen.

Das EU-Gericht erster Instanz entschied am Mittwoch in Luxemburg, Microsoft habe nicht nachgewiesen, dass eine Umsetzung der Auflagen einen schweren und irreparablen Schaden verursache.

Microsoft erklärte dazu, obwohl man gehofft hatte, dass das Gericht einige oder alle Auflagen aussetzen würde, sehe man sich darin bestärkt, dass man eine Reihe von Argumenten vorbringen konnte, die im Berufungsverfahren berücksichtigt werden müssten.

Microsoft hatte im Vorfeld einige Argumente gegen die EU-Auflagen vorgetragen.

Unter anderem führt das Unternehmen eine Verringerung der Anreize für Innovationen an.

Darüber hinaus widerspreche die Forderung der Kommission, eine Windows-Version auch ohne den Media Player anzubieten, den Verbraucherinteressen.

Microsoft hat inzwischen eine sofortige Umsetzung der Auflagen der EU-Kommission zu seinem Betriebssystem angekündigt.

Dem Unternehmen steht es frei, innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof [EuGH] einzulegen. Microsoft werde die Entscheidung noch im einzelnen bewerten, hieß es.

In Europa wird es nach Angaben von Microsoft-Chef-Jurist Brad Smith noch im Jänner eine erste Windows-Version ohne den Mediaplayer geben, im Februar werde Microsoft eine solche entbündelte Version auch dem Handel anbieten.

Die abgespeckte Windows-Version soll zum gleichen Preis wie die herkömmliche Version angeboten werden.

Smith äußerte trotz der heutigen Entscheidung die Hoffnung, den Kartellrechtsstreit am Ende doch noch gewinnen zu können.