Mehr Videoüberwachung in der U-Bahn
Ab Anfang 2005 können öffentliche Plätze laut Sicherheitspolizeigesetz mit Videokameras "zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe" überwacht und die Bilder bis zu 48 Stunden gespeichert werden.
Hilmar Kabas [FPÖ] fordert nun, dass auch die Wiener Linien von diesem Recht Gebrauch machen. Sie sollen das Bildmaterial ihrer Videoüberwachungssysteme in Zukunft bis zu 24 Stunden aufheben und zur Verbrechensbekämpfung nutzen.
Das U-Bahnnetz wird schon jetzt mit 1.000 Kameras im Auge behalten, bisher wird das Gefilmte aber nicht aufgezeichnet - und das soll laut Wiener Linien auch so bleiben.
Ab dem nächsten Jahr soll vorerst in den Zügen selbst ein Überwachungs-Testbetrieb starten, der den Nutzen der Videoüberwachung mit Datenspeicherung ermitteln soll.
Gemäß § 54 Abs. 5 SPG ist eine Aufzeichnung mittels Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten zulässig, wenn zu befürchten ist, dass es bei einer Zusammenkunft zahlreicher Menschen zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen könnte. Durch den neuen § 54 Abs. 6 SPG ist das auch zur Vorbeugung zulässig.

System nicht darauf ausgelegt
Weder sei die Auswertung der aufgezeichneten Datenmassen ausreichend geklärt, noch sei das bestehende System technisch dafür konzipiert, erklärte Wiener-Linien-Sprecher Johann Ehrengruber gegenüber futurezone.ORF.at die Gründe für den Speicherverzicht.
Viele Bereiche in den Stationen, in denen sich Passagiere bewegen, würden zudem derzeit nicht von den Kameras erfasst. Diebe würden wohl kaum gerade im schmalen Bereich der Videokameras agieren.
Das subjektive Gefühl des Beobachtetwerdens sei außerdem sowieso gegeben, unabhängig davon, ob das Bildmaterial gespeichert würde oder nicht.
Ab 2005 Probelauf für Videoüberwachung in U-Bahn
Im nächsten Jahr starte jedoch ein erster Probelauf der
Videoüberwachung in den Fahrzeugen selbst. Einzelne U-Bahnen würden
mit Kameras ausgerüstet, um zu eruieren, ob eine Ausweitung der
Überwachung mit Datenspeicherung überhaupt Sinn ergibt.

Entschädigung für bestohlene Passagiere?
Kabas ortet jedoch eine Verpflichtung der Verkehrsbetreiber, ihren Passagieren höchstmögliche Sicherheit zu garantieren.
Er könne sich daher vorstellen, dass die Wiener Linien bei weiterer Verweigerung der Polizei-Unterstützung in Zukunft bei Diebstählen, die in ihren videoüberwachten Stationen verübt werden, den Schaden übernehmen müssen.
"Diese Schlussfolgerung kann nicht wirklich ernst gemeint sein", so Ehrengruber. Auch wer im Supermarkt Opfer eines Taschendiebstahls werde, werde nicht vom Händler entschädigt.