Sicherheitspolizeigesetz beschlossen
Der Ministerrat hat am Dienstag nach monatelangen Diskussionen das neue Sicherheitspolizeigesetz beschlossen. Dieses bildet die gesetzliche Gundlage für den stärkeren Einsatz von Videoüberwachung in Österreich.
Es regelt unter anderem die ausgeweitete Videoüberwachung an neuralgischen Orten, die bereits ab 1. Jänner 2005 in Kraft sein soll.
Die Aufzeichnungen müssen dabei vorher angekündigt sein und bedürfen der Zustimmung eines Rechtsschutzbeauftragten.
Alle Daten, die nicht zur Verfolgung von Strafdaten benötigt werden, werden gelöscht.
FPÖ will keinen Rechtsschutzbeauftragten
Die Notwendigkeit eines Rechtsschutzbeauftragten will die FPÖ in
der Begutachtungsfrist jedoch noch diskutieren. Parteichefin Ursula
Haubner erklärte, die Freiheitlichen seien immer davon ausgegangen,
dass bei privaten Videoaufzeichnungen auch keine Stelle zwischen
geschaltet sei.
