09.12.2004

AB 1.1.2005

Möglichkeit zur Videoüberwachung ist Gesetz

Ab Anfang 2005 können öffentliche Plätze per Gesetz mit Videokameras überwacht werden.

Mit der heutigen Absegnung des Sicherheitspolizeigesetzes durch die Stimmen von ÖVP und FPÖ erhält Österreichs Exekutive die Möglichkeit, gegen Vorankündigung [also klare Kennzeichnung durch ein Hinweisschild] kritische Punkte per Videoaufzeichnung zu überwachen.

Die Überwachung wird von der Sicherheitsbehörde angeordnet und unter Einbindung eines Rechtsschutzbeauftragten vollzogen.

Daneben können auch Kfz-Kennzeichenerkennungsgeräte verdeckt zum Einsatz gebracht werden, um personalbezogene Daten für Fahndungszwecke verwenden zu können.

Diskussion um notwendiges Personal

In der vorangegangen Debatte im Nationalrat blieb das Gesetz, dass als weiteren Hauptpunkt die Zusammenlegung der Polizei mit der Gendarmerie vorsieht, partiell umstritten.

Der geschäftsführende SP-Klubchef Josef Cap unterstrich zwar die Unterstützung der Videoüberwachung und der geplanten Schutzzonen um gefährdete Plätze durch seine Partei [die in der zweiten Lesung sowohl der Videoüberwachung als auch den Schutzzonen zugestimmt hat] , meinte aber, dass die Überwachung durch Videokameras kein Ausweg aus der Personalnot sein könne. Auch Peter Pilz von Grünen sieht Schutzzonen ohne zusätzliches Personal nur schwer machbar.

Für Justizministerin Karin Miklautsch [FPÖ] bedeutet die Videoüberwachung, dass es möglich werde, dass etwa Bahnhöfe wieder angstfrei betreten werden könnten.