EBay-Urteil verunsichert Verkäufer
Das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs zum Umtauschrecht bei Internet- Auktionen hat in der deutschen eBay-Gemeinde mit ihren 15,7 Millionen registrierten Mitgliedern für einige Verunsicherung gesorgt.
Das 14-tägige Rückgaberecht gilt nach der Entscheidung der Karlsruher Richter zwar nur für Artikel, die bei gewerblichen Anbietern gekauft wurden. Die Geschäfte unter Privatleuten bleiben davon unberührt. Aber da gehen die Probleme schon los. Denn die Grenzen zwischen Privatem und Unternehmer sind im virtuellen Bereich fließend.
Mehr als 10.000 Menschen verdienen in Deutschland mit eBay bereits ihren Lebensunterhalt. Vier Millionen Artikel befinden sich ständig im Angebot. Im vergangenen Jahr wechselten Waren im Wert von vier Milliarden Euro ihren Besitzer.
Ware wird hin- und hergeschickt
EBay-Mitglieder fürchten nun, dass das Urteil die
Geschäftsgrundlage entzieht. "Wenn wir die Artikel jetzt bei
Nichtgefallen zurücknehmen müssen, rechnen sich die Auktionen für
uns nicht mehr", meint ein Versteigerer von Brautmode. "Die Leute
ersteigern sich dann drei Kleider in verschiedenen Größen, suchen
sich das passende aus und schicken die anderen beiden zurück."
Urteil: Rückgaberecht bei Online-AuktionenAndere Powerseller - so darf sich bei eBay nennen, wer jeden Monat mindestens 300 Artikel oder Waren im Wert von mehr als 3.000 Euro umsetzt - schätzen die Auswirkungen des Karlsruher Richterspruchs geringer ein.
Beim Bochumer Kfz-Händler Bernd Fink mit seiner Firma Autotuning Carparts Online [Umsatz: mehr als zwei Millionen Euro pro Jahr] werden nur wenige Artikel zurückgeschickt. "Bislang bewegt sich das im Bereich von einem Prozent. Und wenn die Kunden nicht zufrieden sind, nehmen wir heute schon zurück und erstatten den Preis."
