EU-Passagierdaten fehlt Rechtsgrundlage

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07.02.2008

Wie das "Handelsblatt" berichtet, ist in der EU ein Streit über die passende Rechtsgrundlage für die geplante EU-weite Speicherung von Flugpassagierdaten entbrannt.

Der juristische Dienst des Ministerrats in Brüssel zweifelt demnach die Rechtsgrundlage an, die Justizkommissar Franco Frattini seinem Entwurf zugrunde gelegt hat, berichtet die Zeitung unter Berufung auf EU-Kreise in ihrer Donnerstag-Ausgabe.

Zwischen erster und dritter Säule

Die geplante Erfassung berühre den freien Personen- und Warenverkehr in der EU und somit die sogenannte erste Säule, bei der auch das EU-Parlament mit einbezogen werden muss. Die EU-Kommission stütze sich in ihrem Entwurf hingegen auf die dritte Säule, in der die Justizzusammenarbeit geregelt ist.

Frattini müsse seinen Vorschlag nun überarbeiten, fordern die Juristen laut Bericht. Das würde jedoch die Beratungen im Ministerrat verzögern und damit die für 2009 geplante Verabschiedung.

Rechtsgrundlage erst 2009

Der slowenische Ratsvorsitz habe nun vorgeschlagen, zuerst über den Inhalt der geplanten Sammlung zu diskutieren und im Anschluss die Rechtsgrundlage zu klären. Erste Ergebnisse sollen bis Ende März erzielt werden.

Die Rechtsgrundlage könne auch erst mit dem Inkrafttreten des EU-Reformvertrags 2009 geklärt werden, so das "Handelsblatt".

Berger skeptisch

Justizministerin Maria Berger [S] hat am Donnerstag ihre Skepsis zu dem Vorschlag von EU-Innen- und Justizkommissar Franco Frattini für ein eigenes EU-System zur Speicherung von Passagierdaten betont.

Für einen Eingriff in die Grundrechte und in den Datenschutz brauche es immer "triftige Gründe", ließ sie über ihre Sprecherin wissen. "Die Notwendigkeit einer Datenerfassung liegt nicht selbstverständlich auf der Hand", so die Ministerin.

Die praktischen Erfahrungen hätten diese triftigen Gründe bisher noch nicht deutlich gemacht. Durch das Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Passagierdaten sei ihres Wissens nach noch kein einziger Terrorverdächtiger ausfindig gemacht worden.

2006 hatte der Europäische Gerichtshof [EuGH] bereits die Datenübermittlung an die USA gekippt, weil die passende Rechtsgrundlage gefehlt hatte.

Start erst 2011

Die APA berichtet weiters, dass die Speicherung laut EU-Experten statt 2009 überhaupt erst 2011 starten soll. "Allerfrühestens Ende 2009" solle der Entwurf im EU-Ministerrat verabschiedet werden, das System solle dann voraussichtlich erst 2011 in Kraft treten.

Bis dahin ist der Lissabonner Vertrag in Kraft, der dem EU-Parlament ein grundsätzliches Mitbestimmungsrecht bei Polizei- und Justizangelegenheiten gibt.

Dem Vernehmen nach driften die Vorstellungen der verschiedenen Mitgliedsstaaten zur Datenerfassung derzeit noch "diametral auseinander".

(futurezone | Handelsblatt | APA)