Umsatzsteuer auch bei Online-Auktionen
Kunden beim Online-Auktionshaus eBay müssen zusätzlich zum Kaufpreis auch die Mehrwertsteuer bezahlen, wenn der Verkäufer dies in seinem Angebot ausdrücklich verlangt.
Auch wenn in einem Gebot laut eBay-Geschäftsbedingungen die Mehrwertsteuer bereits enthalten sei, habe dies keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, ging aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Osnabrück [Aktenzeichen 12 S 573/04] hervor. Die Geschäftsbedingungen beträfen nur das Verhältnis zwischen jeder einzelnen Partei und dem Internet-Auktionshaus. Das Gericht bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts Meppen.
"Keine überraschende Klausel"
Im vorliegenden Fall habe der Beklagte aus dem Raum Meppen im
Januar 2004 auf ein unfallgeschädigtes Lastwagen-Fahrgestell
geboten, teilte das Gericht mit. Unmittelbar über einem Bild des
Fahrgestells habe es ausdrücklich geheißen: "Der Preis versteht sich
netto zuzüglich Mehrwertsteuer." Daher handele es sich nicht um eine
"überraschende Klausel".
EBay-Händlern droht RückgabewelleDer Beklagte habe bei einem Gebot von 7451 Euro den Zuschlag erhalten, die Mehrwertsteuer aber bisher nicht bezahlt. Mit der Klage habe der Verkäufer die restliche Zahlung verlangt. Hätte der Käufer sein Gebot als Bruttopreis verstehen wollen, dann hätte er dies ausdrücklich kenntlich machen - oder weniger bieten müssen, hieß es.
