EBay-Händlern droht Rückgabewelle
Gewerblichen Händlern auf der Internet-Plattform eBay droht eine Rückgabewelle.
Sollte der deutsche Bundesgerichtshof entscheiden, dass Auktionen auf eBay keine herkömmlichen Versteigerungen darstellen, hätte dies gravierende Konsequenzen für das Kaufen und Verkaufen im populären Internet-Auktionshaus.
Dann stünde fest, dass gewerbliche Anbieter, die bisher keine Widerrufsbelehrung in ihrem Angebot platziert hatten und ein Widerrufsrecht generell ablehnten, gegen die Vorschriften des Fernabsatzrechts verstießen, sagte Holger Gaspers von der Düsseldorfer Kanzlei Strömer Rechtsanwälten zum Nachrichtenmagazin "Focus".
Die Entscheidung steht angeblich unmittelbar bevor.
Artikelrückgabe nach Monaten
Für diesen Fall sehe der Gesetzgeber vor, dass die 14-tägige
Widerrufsfrist nicht abgelaufen sei. eBay-Kunden, die ihren
Auktionskauf bereuten, könnten die Ware zurückgeben, auch wenn die
Versteigerung bereits Monate zurückliege.
Widerrufsrecht für eBay-AktionenNiedrigere Instanzen
Der deutsche Bundesgerichtshof muss über einen Fall entscheiden, bei dem ein Kunde über eBay Schmuck erstanden hatte, den er nicht behalten will.
Andere Instanzen wie das Oberlandesgericht Frankfurt und das Landgericht Hof hätten in entsprechenden Urteilen bereits erklärt, dass es sich bei den Auktionen nicht um Versteigerungen im Sinne der Gewerbeordnung beziehungsweise des Bürgerlichen Gesetzbuches handele, hieß es weiter.
