Widerrufsrecht für eBay-Aktionen
Auch bei Internet-Auktionen auf eBay gilt möglicherweise ein Widerrufsrecht - zumindest in Deutschland.
Der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] prüft seit Mittwoch, ob Verbraucher die Annahme von online ersteigerten Artikeln verweigern dürfen. Nach dem Fernabsatzgesetz haben Verbraucher zwar grundsätzlich ein Widerrufsrecht beim Kauf gewerblich angebotener Waren im Internet. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch gilt dies aber nicht bei Versteigerungen.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutete der BGH allerdings an, dass eine Internetauktion womöglich keine echte Versteigerung sei und deshalb bei Transaktionen mit gewerblichen Anbietern ein Widerrufsrecht gelten könnte.
Im aktuellen Fall hatte der Kläger über eBay ein mit Diamanten besetztes Goldarmband angeboten. Der Beklagte ersteigerte das Armband zwar, verweigerte aber Zahlung und Annahme des Schmuckstücks, weil das Armband nur eine dünne Goldauflage hatte und die Diamanten aus industrieller Fertigung stammten.
EBay-Auktionen übers Telefon verfolgenDer Händler hatte auf die Beschaffenheit des Armbands auf einer anderen Website hingewiesen und klagte auf Zahlung, weil es bei Versteigerungen kein gesetzliches Widerrufsrecht gebe.
