"Patriot Act" teilweise verfassungswidrig
Die Erfassung persönlicher Daten von Internet-Nutzern und Telefonkunden in den USA verstößt nach einem neuen Urteil gegen die Verfassung.
Ein Bezirksrichter untersagte dem FBI, weitere Anträge auf die Überlassung derartiger Daten zu stellen.
Die im Patriot Act erlaubte Datensammlung verstößt nach dem Urteil gegen das Recht auf freie Rede, wie es der erste US-Verfassungszusatz garantiert.
Auch der vierte Verfassungszusatz werde verletzt, weil die Betroffenen von dem Vorgehen der Polizeibehörde nicht in Kenntnis gesetzt werden und somit auch nicht dagegen vorgehen können.
Bezirksrichter Victor Marrero führte in seiner Begründung auch eine Erklärung des Obersten Gerichtshofs der USA an, wonach auch ein Kriegszustand dem Präsidenten keinen Blankoscheck über die Verfügung über Grundrechte geben könne.
Das Urteil im Volltext [pdf]90 Tage Zeit für Berufung
Mit der Entscheidung folgte der Richter der Klage eines Internet-Providers, der in dem Verfahren nicht genannt und nur als "John Doe" geführt wurde.
Das Urteil wird erst in 90 Tagen wirksam, bis dahin hat die US-Regierung Zeit, Einspruch zu erheben.
Er habe das Urteil zwar noch nicht gelesen, erklärte US-Justizminister Ashcroft am Rande eines Treffens mit den EU-Ressortchefs im niederländischen Scheveningen.
"Die Regierung ist aber sicher, dass das Gesetz mit der US-Verfassung in Einklang steht", sagte Ashcroft. Eine Berufung sei "so gut wie sicher".
Der jetzige Entscheid ist schon das zweite Urteil gegen Teile des Patriot Act. Im Jänner erklärte ein Bundesrichter in Los Angeles eine Bestimmung für wirkungslos, wonach niemand einer terroristischen Organisation im Ausland "fachlichen Rat oder Beistand" geben darf. Das wurde als zu vage und ebenfalls als Verstoß gegen das Recht auf freie Rede gewertet.
Bush wirbt für Patriot Act
