Fallgrube bei der digitalen Signatur
Immer mehr Firmen verlagern Geschäftskorrespondenz und Rechnungslegung vollständig in den elektronischen Bereich. Vor einer potenziellen Fallgrube, deren Existenz gemeinhin noch viel zu wenig bekannt, warnen Wirtschaftskammer und beteiligte Unternehmen.
Bei Rechnungslegung im B2B-Bereich sei die Qualität der digitalen Signatur ausschlaggebend, sagt Gerhard Laga von der Rechtsabteilung der WKÖ. Damit das Finanzamt Rechnungen für den Vorsteuerabzug mit digitaler Unterschrift anerkenne, genüge eine einfache Signatur nicht.
Hiefür bedarf es nämlich einer so genannten "fortgeschrittenen elektronischen Signatur", die von einer offiziellen Zertifizierungsstelle ausgestellt ist, die von der Regulierungsbehörde dazu autorisiert ist. Diese Signatur wird in Kombination mit einer Smartcard durchgeführt wird.
Der Empfänger einer elektronischen Rechnung, deren Umsatzsteuer dann abgezogen wird, muss sich davor überzeugen, dass die Signatur auch sicher, also beglaubigt ist.
Der Arbeitskreis "Austriapro" der WKÖ, in dem u.a. Microsoft Business Solutions vertreten ist, arbeitet an der Entwicklung einer XML-basierten Standardschnittstelle. Dort docken dann standardkonforme Tools zur Übermittlung elektronischer Rechnungen an.
AustriaproNoch in diesem Jahr sollen die ersten signaturfähigen Bankomatkarten auf den Markt kommen.
Signieren mit der BankomatkarteDie 583. Verordnung zur UST
Die Einigung zweier Firmen auf wechselweise Rechnungslegung mit einfacher digitaler Signatur genügt also im Falle einer Steuerprüfung nicht.
Ohne "fortgeschrittene elektronische" Signatur wird die Gültigkeit der Rechnung vom Finanzamt nicht anerkannt, die abgezogenen Umsatzsteuern werden damit nachträglich fällig.
Aufgrund des in der EU grassierenden Betrugs mit Vorsteuerabzügen enthält die EU-Richtlinie, die bereits in allen Ländern umgesetzt ist, die Auflage, für Vorsteuerabzug nur sichere Signaturen zuzulassen.
In Österreich wurde dieses Thema in der am 23.Dezember 2003 verabschiedeten 583. Verordnung zum Umsatzsteuergesetz geregelt.
Da die meisten Firmen im europäischen Raum über EU-Richtlinie und nationale Verordnungen wenig oder gar nicht Bescheid wüssten, bestehe "dringender Informationsbedarf" sagt Karl Weintögl von iT20one, einem österreichischen Unternehmen, das auf digitale Signaturen im Geschäftsverkehr spezialisiert ist.
Die Lösung von it20oneDer einzige von der RTR bisher beglaubigten Aussteller des verlangten Signaturtyps sind A-Cert und die Telekom Austria
Die Liste der RTR
