Kein endgültiges Aus für Kabelmonopol
Das drohende Veto des Bundeskartellamts gegen die Fusion dreier regionaler Kabelnetzbetreiber mit Kabel Deutschland [KDG] könnte nach den Worten von Amtschef Ulf Böge noch abgewendet werden.
Dazu müssten die Unternehmen aber deutliche Zugeständnisse machen, sagte Böge am Dienstag in Bonn, ohne sich dazu allerdings konkret zu äußern.
Zur Frage, ob ein Verzicht auf die geplante so genannte Grund-Verschlüsselung von kostenlosen TV-Programmen und eine offene Plattform bei den geplanten Set-Top-Boxen die Fusion noch möglich machen könnte, sagte er: "Ein Teil der Probleme wäre damit sicher hinfällig."
KDG will das drohende endgültige Veto durch Zugeständnisse verhindern und setzt dabei vor allem auf verstärkte Aktivitäten im Internet-Geschäft.
"Wir werden dem Kartellamt ein großes Stück weit entgegen kommen", sagte ein KDG-Sprecher am Dienstag. "Es ist noch nicht klar, wie das Paket aussieht, aber dass wir beim Internet massiv drauflegen werden, kann man heute schon sagen."
Abmahnung
Am Montag war bekannt geworden, dass das Kartellamt die vier
Kabelnetzbetreiber wegen ihrer geplanten Fusion abgemahnt hat. Die
Anbieter haben nun bis zum 8. September Zeit, auf die Einwände der
Behörde zu reagieren. Das Kartellamt will dann bis zum 7. Oktober
endgültig über die Fusion entscheiden.
Einspruch gegen deutsches KabelmonopolWettbewerbswiedrige Absprachen vermutet
Er bestätigte zugleich Vorermittlungen gegen KDG und die Deutsche Telekom wegen vermuteter wettbewerbswidriger Absprachen. "Wir prüfen den Vorwurf, wonach ein Wettbewerbsverbot zwischen KDG und DTAG [Deutsche Telekom] vereinbart wurde, das die Nutzung der übernommenen Kabelnetze für Breitband-Kabel-Internet zumindest erschwert", sagte Böge. "Wir haben uns dazu aber noch keine abschließende Meinung gebildet und führen offene Gespräche mit der Telekom darüber."
Die Deutsche Telekom hat den Vorwurf des Bundeskartellamts jedoch zurückgewiesen: "Die Verträge beschränken die Kabelnetzbetreiber in keiner Weise in ihren Geschäftsaktivitäten."
Der im Jahr 2003 mit KDG geschlossene Kaufvertrag über mehrere regionale Kabelnetze sei auch von der EU-Kommission nicht beanstandet worden. Von Kabel Deutschland war zunächst keine Stellungnahme zu dem Vorwurf des Kartellamts zu erhalten.
