23.08.2004

ABGELEHNT

Einspruch gegen deutsches Kabelmonopol

Das deutsche Kartellamt wird den geplanten Zusammenschluss der vier größten deutschen Kabelnetzbetreiber in der bislang geplanten Form nicht genehmigen.

Das teilte ein Sprecher des Marktführers Kabel Deutschland [KDG] am Montag in München mit. Für sein Vorhaben, die drei kleineren Mitbewerber Ish, Iesy und Kabel Baden-Württemberg zu übernehmen, erhielt das Unternehmen am Montag eine Abmahnung.

KDG zeigte sich grundsätzlich bereit, auf die Kritik der Wettbewerbshüter einzugehen. Dies müsse aber wirtschaftlich sinnvoll sein, sagte der Unternehmenssprecher.

Damit wurde den Bedenken der privaten TV-Sender wie RTL, Pro Sieben und Premiere sowie kleineren Kabelnetzbetreibern Rechnung getragen.

Monopol-Wiederbelebung

Von dem Zusammenschluss versprechen sich die vier fusionswilligen Anbieter Kosteneinsparungen durch Synergieeffekte und eine größere Marktmacht in Verhandlungen mit TV-Programmanbietern, deren Angebote sie für rund 18 Millionen Haushalte in das deutsche Kabelnetz einspeisen.

Mittelständische Kabelbetreiber, die oft nur wenige tausend Haushalte mit Radio und TV-Programmen über das Kabel versorgen, fürchten dagegen, dass sie vom Markt verschwinden. Peter Labonte, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen, sagt: "Kabel Deutschland versucht alles, um das alte Telekom-Monopol wiederzubeleben und andere aus dem Markt zu drängen."

Das deutsche Kartellamt will die Entscheidung am Dienstag erläutern. Ein endgültiger Beschluss muss bis zum 7. Oktober fallen.