Freispruch für Ex-Mannesmann-Vorstände
Das Landgericht Düsseldorf hat die sechs Angeklagten im Mannesmann-Prozess am Donnerstag freigesprochen.
Damit entlastete die Strafkammer die Beschuldigten vom Untreue-Vorwurf im Zusammenhang mit den Millionenzahlungen während der Übernahme des Konzerns durch Vodafone.
Wegen der Prämien und Abfindungen mussten sich in der sechsmonatigen Hauptverhandlung unter anderem Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Ex-Konzernchef Klaus Esser und der ehemalige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel verantworten.
Zahlungen von 57 Millionen Euro
Die Freisprüche waren erwartet worden, nachdem das Gericht den
Angeklagten bereits Ende März in einer Zwischenbilanz Straffreiheit
in Aussicht gestellt hatte. In dem spektakulären Prozess ging es um
insgesamt 57 Millionen Euro, die im Zuge der Mannesmann-Übernahme
durch Vodafone Anfang 2000 an amtierende und frühere Vorstände des
Düsseldorfer Konzerns geflossen waren.

"Verschwörungstheorie" um Zahlungen
Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen für alle Beschuldigten gefordert, zum Teil auf Bewährung. Die Ankläger hielten nach der Beweisaufnahme unter anderem für erwiesen, dass die vom Mannesmann-Aufsichtsrat gebilligten Zahlungen nicht im Interesse des Konzerns gelegen hätten.
Im Gegenzug warfen die Verteidiger den Staatsanwälten in dem Verfahren vor, trotz besseren Wissens an einer "Verschwörungstheorie" um die Zahlungen festzuhalten. Die Anerkennungsprämien für Esser und fünf weitere Mannesmann-Vorstandsmitglieder sowie die Pensionsabfindungen für frühere Manager des Konzerns seien weder aktienrechtlich noch strafrechtlich zu beanstanden.
Die Düsseldorfer Wirtschaftsstrafkammer hatte in einem Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten am 31. März die Auffassung vertreten, die Zahlungen seien zwar aktienrechtlich unzulässig, erfüllten aber nicht den Straftatbestand der Untreue.

Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen
Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Freisprüche nun innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Bereits nach dem Rechtsgespräch verlautete aus der Behörde, dass die Strafverfolger einen solchen Schritt genauestens prüfen wollen.
Die Wirtschaftsstrafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Brigitte Koppenhöfer verkündete ihr Urteil am 37. Verhandlungstag. Im Verlauf des Verfahrens vernahm die Strafkammer 55 Zeugen, darunter Ex-Vodafone-Chef Chris Gent. Der Geschäftsführer des früheren Mannesmann-Großaktionärs Hutchison Whampoa, Canning Fok, wurde vom Gericht per Videoschaltung nach Hongkong befragt.