Streit um 50 Vodafone-Milliarden
Die Pläne des Telekommunikations-Konzerns Vodafone, Buchverluste aus der Übernahme der früheren Mannesmann AG durch Steuereinsparungen in Milliardenhöhe auszugleichen, haben eine heftige Debatte ausgelöst.
Von einem "völlig normalen Schritt entsprechend der Steuergesetze" sprechen Juristen - von einem "Abzockerskandal" dagegen Politiker und einige Volkswirte.
Als ungewöhnlich gilt eher die Höhe der beantragten Summe mit Teilwertabschreibungen von 50 Milliarden Euro und die hohe Wertminderung nach Geschäften zwischen Konzerngesellschaften.
Rechtliche Prüfung angekündigt
Ein Unternehmenssprecher hatte am Wochenende bestätigt, dass die
Abschreibungen bereits im Jahr 2001 geltend gemacht worden seien,
ohne sich jedoch zu der Summe zu äußern. Sollte sich der Konzern
damit durchsetzen, müsste er in Deutschland auf Jahrzehnte keine
Steuern zahlen. Das Bundesfinanzministerium kündigte bereits eine
rechtliche Prüfung an.
Vodafone will keine Steuern mehr zahlenSteuerlast soll gemindert werden
Regierungssprecher Béla Anda sprach von einem "komplexen Sachverhalt". Den Verästelungen müsse nachgegangen werden. Für das Erscheinungsbild der Wirtschaft sei es aber in der Tat nicht hilfreich, wenn sich solche Entwicklungen bewahrheiten würden.
Grundsätzlich muss sich die Tatsache, dass Vermögensgegenstände nach einem Zeitraum weniger wert sind, auch in den Büchern eines Unternehmens widerspiegeln. Schon nach dem Handelsrecht und dem Vorsichtigkeitsprinzip dürfen sich Kaufleute nicht reicher machen.
Vermögensverlust in Büchern - der Buchverlust - kann beim Finanzamt als Teilwertabschreibung geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu senken.
Die Regeln haben sich aber geändert. Seit 2002 sind solche Fälle nicht mehr in dem Maß möglich. Eine steuerliche Anerkennung von Teilwertabschreibungen setzt seit 1999 eine dauernde Wertminderung voraus. Bloße Kursschwankungen reichen nicht aus. Letztlich müssen die Finanzbehörden vor Ort prüfen, ob die Wertminderung dauerhaft und vom Umfang her gerechtfertigt ist.
Vodafone-Steuermodell entrüstet PolitikSteuergesetze geändert
Von 2002 an wiederum dürfen Kapitalgesellschaften Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen steuerlich nicht mehr geltend machen.
Konzerne können den Buchverlust mit Gewinnen aus früheren oder folgenden Jahren verrechnen, so dass sie - selbst bei Milliarden- Gewinnen - auf Jahre keine Steuern zahlen. Im Zuge weiterer Gesetzesänderungen gilt sei 2004 aber eine Mindestgewinnbesteuerung. Danach müssen 40 Prozent des aktuellen Gewinns versteuert werden. Maximal 60 Prozent dürfen mit Verlusten verrechnet werden.
