Uneinigkeit über Softwarepatente
Im EU-Ministerrat herrschte am Dienstag alles andere als Einigkeit über die weitere Vorgangsweise in Sachen Softwarepatente.
Dass der "neue" Richtlinienentwurf überhaupt den Ministerrat passierte, war auf einen Positionswechsel Deutschlands in den letzten Tagen zurückzuführen, berichtet "The Register".
In der Abstimmung im COREPER, dem Vorbereitungsgremium für Ratstagungen, hatten nur ein paar Stimmen zum Erreichen der Sperrminorität gefehlt, ansonsten wäre der gegenwärtige Entwurf überhaupt blockiert worden, schreibt das britische Branchenmagazin.
Deutschland wollte den Grad an Technizität, den eine Erfindung aufweisen muss, um überhaupt patentierbar zu sein, in Artikel 2b höher geschraubt und präziser definiert haben. Nach kleinen Änderungen stimmte man schließlich dafür.
Geändert wurde auch Artikel 4, der die Grenzen der Patentierbarkeit festlegt und die "Erfindungshöhe" definiert.
Wer dagegen blieb
Spanien stimmte im Rat gegen den Richtlinienentwurf, neben
Belgien, Italien und Dänemark hatte sich auch Österreich der Stimme
enthalten. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein [ÖVP] hielt sich
damit nicht an die vom Verkehrsministerium erarbeitete Position, in
der Softwarepatente begrüßt werden.

Wer nicht mehr dafür ist
Infrastrukturminister Hubert Gorbach [FPÖ], in dessen Kompetenzbereich auch das österreichische Patentamt liegt, hatte Software-Patente zuerst als gut für Österreichs Unternehmen bezeichnet.
Die Stimmenthaltung Österreichs begründet Gorbach so:
"Wir wollten sicherstellen, dass die Auswirkungen der Richtlinie auf die Klein- und Mittelbetriebe sowie auf die Open-Source-Bewegung genau beobachtet werden.
Außerdem wollen wir eine strikte Auslegung des Technizitätsbegriffes erreichen, um Trivialpatente oder die Patentierung von Geschäftsmethoden in Zukunft unmöglich zu machen", sagte Gorbach und kündigte weitere Diskussionen über Softwarepatente an.
Wie es weitergeht
Die Patentrichtlinie kommt voraussichtlich im September zur
zweiten Lesung ins EU-Parlament.
