06.05.2004

STAATSANWALT

Neue Richtung im Mannesmann-Prozess

Im Mannesmann-Prozess um die angebliche Veruntreuung von Millionensummen hat das Düsseldorfer Landgericht mehrere Beweisanträge der Anklage als unbegründet oder unzulässig abgewiesen.

Damit erlitt die Staatsanwaltschaft einen Rückschlag in ihrer Strategie, mit den Beweisanträgen doch noch eine Verurteilung der Angeklagten zu erreichen.

Auch ein Beweisantrag der Verteidigung des Hauptangeklagten Klaus Esser wurde nicht zugelassen.

Dagegen wurden zahlreiche Dokumente in das Verfahren eingeführt, in denen es vor allem um Beschlüsse des Aufsichtsrats der ehemaligen Mannesmann AG und um die Vergütung von Vorstandsmitgliedern des Telekom-Konzerns Vodafone ging.