08.04.2004

ABFINDUNGEN

Strategiewechsel im Mannesmann-Prozess

Die Ankläger im Mannesmann-Prozess werfen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann jetzt vor allem Verstöße gegen das Aktienrecht vor und wollen ihre Vorwürfe auch auf bisher nicht berücksichtigte Zahlungen bei der Mannesmann-Übernahme vor vier Jahren ausweiten.

Staatsanwalt Johannes Puls sagte am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht, der ehemalige Mannesmann-Aufsichtsrat Ackermann habe bei einem Prämienbeschluss bei Mannesmann "vorsätzlich gegen Aktienrecht verstoßen".

Damit hebt die Anklage in dem Strafprozess auf zivilrechtliche Tatbestände ab, nachdem das Gericht in der vergangenen Woche die Aussichten auf eine Verurteilung nach dem Strafrecht als gering eingeschätzt hatte.

Neuer Fokus

Das Gericht hatte in einer Zwischenbilanz des Verfahrens erklärt, es sehe den von der Staatsanwalt erhobenen Vorwurf der Untreue bisher als nicht erhärtet an. Vertreter der Angeklagten hatten daraufhin mit einem Freispruch gerechnet.

Und auch die Staatsanwaltschaft selbst schätzt ihre Chancen im Strafrechtsprozess gering ein, Ackermann und andere der Untreue zu überführen:

"Nach dem Rechtsgespräch erscheint es für die Staatsanwaltschaft zweifelhaft, ob ein Schuldspruch erfolgt. Deshalb wollen wir vorläufig ausgeschiedene Tatteile in die Hauptverhandlung einbeziehen", sagte Puls. Dabei gehe es um Anerkennungsprämien für Nicht-Vorstandsmitglieder.