04.04.2004

ABFINDUNGEN

Nächste Runde im Mannesmann-Prozess

Im Mannesmann-Verfahren bereitet sich die Staatsanwaltschaft angesichts des sich abzeichnenden Freispruchs der angeklagten Top-Manager bereits auf eine mögliche Revision des Verfahrens vor:

"Wir sind nach dem Rechtsgespräch realistisch genug, dass wir nicht mehr völlig ausschließen, dass ein Freispruch kommt", sagte Johannes Mocken, Sprecher der Staatsanwaltschaft am Samstag.

Die Strategie der Staatsanwälte in dem Verfahren um umstrittene Zahlungen an Top-Manager bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone sei nun zweigleisig. "Einerseits kämpfen wir weiter für eine Verurteilung, müssen aber auch die Voraussetzungen für eine Revision schaffen, falls ein Freispruch kommt", sagte er.

Gang zum BGH im Visier

Sollten die Angeklagten, darunter Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann und Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, freigesprochen werden, stehe der Gang nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof [BGH] an.

"Wir würden dann versuchen den BGH von einer Verurteilung zu überzeugen", sagte Mocken. Zugleich bekräftigte er, an den Vorwürfen festzuhalten und neue Beweisanträge vorlegen zu wollen. Nach wie vor wolle die Staatsanwaltschaft das Gericht von ihrer Haltung überzeugen.

Wegen der bei der über 180 Milliarden Euro teuren Firmenübernahme vor vier Jahren geflossenen Millionen-Zahlungen verhandelt das Landgericht gegen sechs Manager. Neben Ackermann und Esser ist auch der ehemalige Vorsitzende der IG Metall, Klaus Zwickel, wegen schwerer Untreue oder Beihilfe zur Untreue angeklagt. Allein Esser hatte nach der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Telekom-Konzern gut 30 Millionen Euro erhalten.