Deutschland klärt VoIP-Status
Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn hat am Mittwoch eine öffentliche Anhörung zum Thema Voice over IP [VoIP] gestartet.
Vor allem rechtlich sind viele Fragen offen: Je nach Geschäftsmodell könnte VoIP als Telefondienst für die Öffentlichkeit angeboten werden, einschließlich eines Übergangs vom Computernetz ins herkömmliche Telefonnetz.
Anders als eine - vorher für den Einzelfall etwa per E-Mail vereinbarte - Verbindung lediglich zwischen zwei bestimmten Computern fiele es dann nach Einschätzung der Regulierungsbehörde unter das Telekommunikationsgesetz und damit in ihre Zuständigkeit.
Er wolle "nicht mit aller Gewalt viel regulieren", sagte Behördenpräsident Matthias Kurth vor Journalisten in Bonn. Er wolle aber eventuell strittige Fragen klären, bevor es für die interessierten Unternehmen um Investitionsentscheidungen gehe. Und da auch die Regulierungsbehörden etwa in den USA, den Niederlanden und Großbritannien sowie die EU über Internet-Telefonie diskutierten, müsse auch Deutschland seine Position zu diesem Thema bestimmen.

NoIP
In der Festlegung des Status für VoIP könnten einige Fallstricke enthalten sein. So müssen in Telefonnetzen für die Öffentlichkeit laut Gesetz Notrufmöglichkeiten vorgesehen sein.
Der deutsche Staat fordert außerdem kostspielige Vorkehrungen der Dienstanbieter, Telefongespräche entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abhören zu können.
Fernmeldegeheimnis und Datenschutz müssen gewahrt sein. Daneben treten Fragen des Verbraucherschutzes, des Wettbewerbsrechts und solche auf, wie Telefonnummern für Internet-Anschlüsse vergeben werden sollen.