Genauere Gesetze für den Datenschutz
Die Datenschutzkommission [DSK] fordert genauere gesetzliche Regeln, um Datenschutzverletzungen zu verhindern.
Handlungsbedarf sieht die Kommission in ihrem am Montag präsentierten Bericht für die Jahre 2005 bis 2007 vor allem bei den Themen internationale Datenvermittlung bei Terrorismusbekämpfung, Videoüberwachung und dem Speichern von Internet-Daten.
Für die Datenverwendung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung begutachtete die DSK die momentane Handhabe bei Übermittlung von Flugpassagierdaten an die USA und die Speicherung von biometrischen Daten im neuen europäischen Sicherheitspass.
Internet-Daten und Videoüberwachung
Auch die Datenschutzprobleme im Internet wie gefälschte Identitäten und das Speichern von Benutzerverhaltensdaten bei Suchmaschinen wurden aufgezeigt.
"Ein Bedürfnis nach näherer gesetzlicher Regelung" sieht die DSK auch bei der Videoüberwachung für private Zwecke. Hier bestehe ein Spannungsverhältnis zwischen Schutz vor Einbruch und Sachbeschädigung und den Datenschutzinteressen.
Europäisches "Datenschutzregime" fehlt
"Nicht gelungen" ist bis jetzt ein generell geltendes "Datenschutzregime" auf europäischer Ebene. Es besteht laut Bericht keine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Bereich Inneres und Justiz.
Das sei aber vor allem für die Bekämpfung des Terrors und des organisierten Verbrechens wichtig, so die DSK. Aus diesem Grund fordert die DSK hier auch "das Inkrafttreten des EU-Grundrechtskatalogs", in dem das Grundrecht auf Datenschutz anerkannt ist.
Kritik am Flugdatenabkommen
Das neue Abkommen zur Übermittlung von Passagierdaten zwischen den USA und der EU hat datenschutzrechtlich viele Nachteile, heißt es im Bericht.
Die Daten würden nun länger gespeichert werden, die übermittelnden Daten seien nur scheinbar weniger, und es gebe keine Kontrolle über die Einhaltung des Abkommens. Auch eine Liste von Personen, die Einreiseverbot haben oder nur mit strengen Kontrollen ins Land dürfen, bestehe vonseiten der USA.
Diese Liste mit rund 100.000 Personen sei geheim und nicht einsehbar. Von außen könne kein Einfluss auf die Richtigkeit oder das Löschen von Daten genommen werden, so die DSK weiter.
550 Beschwerden
Insgesamt wurden in den drei Jahren des Berichtszeitraums 550 Beschwerden eingebracht. Im Vordergrund standen Beschwerden über die Verwendung von Bonitätsdaten bei Inkassobüros und die Datenverwendung im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen.
Gegen Zusammenlegung
In Österreich wird derzeit vor allem über eine Zusammenlegung der Bundessonderbehörden diskutiert. Im Gespräch ist ihm Rahmen der Verfassungsreform eine Art Bundesverwaltungsgericht, in dem sämtliche Sonderbehörden - vom Bundesvergabeamt über die Datenschutzkommission, den Unabhängigen Verwaltungssenat, den Finanzsenat, den Patent- und Markensenat über den Umweltsenat bis hin zum Unabhängigen Bundesasylsenat - zusammengefasst werden könnten.
Die DSK argumentiert dagegen, indem sie meint, das würde "einer unabhängigen nationalen Datenschutz-Kontrollstelle mit umfassenden Kompetenzen" zuwiderlaufen.
(APA)
