E-Card-Projekt droht neue Verzögerung
Dem geplanten Krankenscheinersatz E-Card drohen neue Verzögerungen. Das Bundesvergabeamt hat am Freitag dem Einspruch des unterlegenen Anbieters Austria Card stattgegeben und eine Einstweilige Verfügung ausgesprochen.
Das bedeutet, dass derzeit kein konkreter Auftrag für die Lieferung der Chipkarte erteilt werden kann. Im Hauptverband der Sozialversicherungsträger - wo der Auftrag vergeben werden muss - ist man zwar nicht erfreut, aber auch nicht überrascht.
"Wir sehen der Entscheidung zuversichtlich entgegen", so Volker Schörghofer, Hauptverbands-Geschäftsführer und zuständig für das E-Card-Projekt. Die Einführung der E-Card als elektronischer Ersatz des Krankenscheins ist nach einigen Verzögerungen derzeit für nächstes Jahr geplant.
Der Hauptverband hat den Auftrag für die Lieferung der Chipkarte an die deutsche Firma Giesecke & Devrient erteilt, der unterlegene Bieter Austria Card [eine Nationalbank-Tochter] hat diese Entscheidung beim Bundesvergabeamt angefochten.

Hoffen auf Einigung
Die Austria Card sieht einen Verstoß gegen das Bundesvergabegesetz und hat die "Nichtigerklärung der Zuschlagserteilung" an Giesecke & Devrient sowie die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung beantragt. Diesem Antrag wurde nun stattgegeben.
Die Verhandlung im Bundesvergabeamt soll am 1. April stattfinden. Selbst wenn an diesem Tag noch immer nicht endgültig entschieden wird, meint Schörghofer, die Verzögerungen arbeitsmäßig aufholen zu können.
"Wir arbeiten mit Teilpaketen, wenn Paket Eins später beginnt, ist das aufzuholen", so Schörghofer. Die Verzögerung dürfe allerdings nicht über Monate gehen. Schörghofer geht davon aus, dass längstens Mitte April endgültig der Auftrag erteilt werden kann.