24.03.2004

RUNDE 28

Neue Turbulenzen um "E-Card"-Projekt

Die für nächstes Jahr geplante Einführung der E-Card als elektronischer Ersatz des Krankenscheins ist von neuen rechtlichen Problemen überschattet.

Die Austria Card [Tochter der Nationalbank] hat die Vergabe des Auftrags für die Lieferung der Chipkarte angefochten. Dieser soll an die deutsche Firma Giesecke & Devrient gegangen sein.

Der Sprecher der Geschäftsführung des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Josef Kandlhofer, stellte fest, dass noch keine Zuteilung erfolgt sei. Die Entscheidung, welche Firma den Auftrag erhält, sei zwar getroffen worden, er könne aus rechtlichen Gründen aber nicht sagen, an wen. Es gebe "zwei Wochen Stillhaltefrist", so Kandlhofer. Auch Hauptverbands-Geschäftsführer Volker Schörghofer wollte sich nicht äußern.

Die Austria Card sieht ihrerseits einen Verstoß gegen das Bundesvergabegesetz und hat die "Nichtigerklärung der Zuschlagserteilung" sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beantragt.

Weitere Verzögerungen möglich

Im Hauptverband verweist man darauf, dass eine Verzögerung außer der unterlegenen Firma niemandem nützen, sondern nur "volkswirtschaftlichen Schaden" bringen würde. Wie hoch dieser sei, könne man jedoch nicht beziffern.

Das Bundesvergabeamt hat eine Prüfungsfrist von 14 Tagen. Wenn noch Gutachter bestellt werden müssen und damit eine endgültige Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden kann, kann eine einstweilige Verfügung erlassen werden. In diesem Fall könnte sich auch die Ausgabe der Chipkarten um einige Wochen oder Monate verzögern.

Für den Fall, dass das Bundesvergabeamt die Vergabe aufheben sollte, müsste nicht unbedingt eine Neuausschreibung folgen, sondern es wäre auch ein "verkürztes Verhandlungsverfahren" mit den beiden Anbietern möglich. Damit könnte die Verzögerung auf einige Wochen reduziert werden.