08.03.2004

0900

AK fordert stärkeren Schutz vor Dialern

Die Arbeiterkammer [AK] fordert einen besseren Konsumentenschutz bei kostenpflichtigen Telefonnummern [0900-Vorwahl] und so genannten Dialern [kostenpflichtigen Internet-Einwahldiensten].

Im neuen Telekomgesetz seien zwar schon viele Forderungen der AK umgesetzt worden, doch bei der Höhe der Preise, bei Zugangsbedingungen und der Registrierung von Mehrwertnummern-Anbietern gehe die österreichische Regelung zu wenig weit, so die AK in einer Pressemitteilung von heute Montag.

Konkret fordert die Arbeiterkammer eine Tarifinfopflicht bei Event-Infodienstnummern, auch wenn diese weniger als 70 Cent pro Minute kosten. Davon sind laut AK insbesondere SMS-Dienste für Jugendliche betroffen.

Weiters will die AK einen Maximumtarif von 2 Euro pro Minute, wie das in Deutschland der Fall sei, so die AK-Expertin Daniela Zimmer.

Österreich: RTR als Schlichtungsstelle

In dem konkreten Fall hatte ein Mann ein Programm auf den Computer geladen, das vorgab, die Internetgeschwindigkeit zu erhöhen. Statt höherer Datenübertragungsrate gab es für den Nutzer eine saftige Rechnung von über 9.000 Euro.

Der Bundesgerichtshof begründete das Urteil damit, dass die Telekombetreiber ein wirtschaftliches Interesse an der Nutzung von Mehrwertdiensten hätten. Es sei daher nur angemessen, ihnen auch das Missbrauchsrisiko zu übertragen.

In Österreich regelt die Schlichtungsstelle in der Telekom-Regulierungsbehörde RTR Meinungsverschiedenheiten zwischen Konsumenten und Netzbetreibern. Die Telekomanbieter betonen, dass sie sich bei ihren Kunden beim unbeabsichtigten Herunterladen eines Dialers nicht schadlos halten.