DT-Aktionäre erhalten Fristverlängerung
Tausende Aktionäre der Deutschen Telekom [DT] hoffen auf die Staatsanwaltschaft, um ihren Einsatz in die seither deutlich gesunkene DT-Aktie zurück zu erhalten.
Wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz mitteilte, ist zu ersten Güteverhandlungen in der vergangenen Woche kein DT-Vertreter erschienen. Die Schlichter hätten deshalb nur das Scheitern des Güteverfahrens feststellen können.
Nach den Angaben der Aktionärsschützer wird mit dem Feststellen des Scheiterns des Güteverfahrens eine neue Frist von sechs Monaten in Gang gesetzt. Erst dann wären eventuelle Ansprüche aus der Prospekthaftung endgültig verjährt.
Rund 17.000 DT-Aktionäre hatten bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Stadt Hamburg auf Anraten der Aktionärsschützer ein Güteverfahren eingeleitet. Damit sollte die Verjährungsfrist für eine Prospekthaftungsklage für den dritten Börsengang der DT umgangen werden. Die Frist war eigentlich am 26. Mai 2003 ausgelaufen.
DT-Aktionäre pochen auf AnsprücheDauer unbestimmt
Die Frist dürfte sich jedoch über Monate hinziehen, da nach Angaben eines Sprechers der Schutzvereinigung jeder einzelne Fall formal im Schlichtungsverfahren abgehandelt werden muss und die große Zahl der Anträge nur über einige Zeit abgearbeitet werden könne.
Die Aktionärsschützer werfen der DT vor allem vor, im Prospekt für den dritten Börsengang zu positive Angaben zur Höhe des Immobilienvermögens des Unternehmens gemacht zu haben.
Nach wie vor bestehe Hoffnung, dass die Bonner Staatsanwaltschaft bis dahin ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Bilanzfälschung abschließe und "zu Erkenntnissen gelangt, mit denen eine Prospekthaftungsklage Erfolg versprechend begründet werden kann", erklärte die Schutzvereinigung.
