DT-Aktionäre pochen auf Ansprüche
Mehr als 10.000 Aktionäre der Deutschen Telekom [DT] haben durch die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens die Verjährung möglicher Ansprüche gegen die DT aus einer Produkthaftungsklage verhindert.
Das teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz [DSW] am Dienstag in Düsseldorf unter Berufung auf die zuständige Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg mit.
Laut DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker können diese Anleger nun die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Überbewertung der DT-Immobilien vor dem dritten Börsengang abwarten und dann gegebenenfalls Klage erheben.
Dreijährige Verjährungsfrist
Die dreijährige Verjährungsfrist für mögliche Aktionärsklagen
gegen die DT war im Mai dieses Jahres abgelaufen. Hocker betonte, zu
diesem Zeitpunkt habe die DSW wegen mangelnder Erfolgsaussichten
nicht zu einer Klage raten können.
DT-Chef verbreitet OptimismusSchlichtungsverfahren verlängert Frist
Voraussetzung für einen solchen Schritt seien "neue Erkenntnisse, die nur von der Staatsanwaltschaft kommen können".
Durch die Einleitung das Schlichtungsverfahrens werde die Verjährungsfrist um die Dauer des eigentlichen Verfahrens plus weitere sechs Monate verlängert.
Als aus Sicht der DSW wenig überraschend wertete Hocker die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vom August, Teile des Ermittlungsverfahrens gegen die DT einzustellen. "Entscheidend ist, dass die Untersuchungen zu einer möglichen Überbewertung von Immobilien weiter andauern."
Nicht bestätigt hatte sich aus Sicht der Ermittler unter anderem der Verdacht, dass der Konzern in seiner Eröffnungsbilanz von 1995 sein technisches Anlagevermögen überbewertet habe, zu dem etwa Sendemasten gehören.
