12.01.2004

DE JURE

US-Umgang mit EU-Flugdaten angreifbar

Der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hält den Umfang der Datenerhebung in Amerika sowie die Verwendung der Daten aller einreisenden Ausländer für rechtlich angreifbar.

"Die USA haben kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Europäischen Datenschutzrichtlinie", sagte Peter Schaar dem deutschen "Handelsblatt" vom Montag.

"Das beginnt mit den 39 bzw. 35 Datensätzen , die von den Fluggästen bei der Einreise in die USA abgefragt werden - bis hin zum Menüplan der Reisenden." Auch die Speicherdauer sei "immer noch viel zu lang selbst wenn die US-Regierung

jetzt von 50 auf dreieinhalb Jahre heruntergegangen ist."

"Wenn man das einzeln durchgeht, dann erscheint es äußerst zweifelhaft, ob diese Kriterien durch die Praxis der USA erfüllt werden", warnte der

Datenschützer mit Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben der EU.

Politische Reaktion gefordert

Die seit kurzem praktiziert Erhebung eines

Fingerabdrucks von allen Reisenden mit US-Visum -auch deutsche und österreichische Studenten fallen darunter - seien "erkennungsdienstliche Behandlungen", die in jedem Fall einen "gravierenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen" darstellten.

Angesichts der fortgesetzten Rechtsverletzungen fordert Schaar politische Reaktionen der EU.

Falls die USA nicht einlenkten, sondern den Fluglinien weiterhin massive wirtschaftliche Konsequenzen androhten, müsse man "von einem einseitigen Eingriff Washingtons in die Freiheit des Reiseverkehrs sprechen", sagte Schaar.