US-Umgang mit EU-Flugdaten angreifbar
Der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hält den Umfang der Datenerhebung in Amerika sowie die Verwendung der Daten aller einreisenden Ausländer für rechtlich angreifbar.
"Die USA haben kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Europäischen Datenschutzrichtlinie", sagte Peter Schaar dem deutschen "Handelsblatt" vom Montag.
"Das beginnt mit den 39 bzw. 35 Datensätzen , die von den Fluggästen bei der Einreise in die USA abgefragt werden - bis hin zum Menüplan der Reisenden." Auch die Speicherdauer sei "immer noch viel zu lang selbst wenn die US-Regierung
jetzt von 50 auf dreieinhalb Jahre heruntergegangen ist."
"Wenn man das einzeln durchgeht, dann erscheint es äußerst zweifelhaft, ob diese Kriterien durch die Praxis der USA erfüllt werden", warnte der
Datenschützer mit Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben der EU.
Eine unabhängige Datenschutzkontrolle sieht der Datenschutzbeauftragte in den USA nicht gewährleistet. Der dortige "Chief Privacy Officer ist nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden," so Schaar.
Das US-Einreiseystem im FM4-TestPolitische Reaktion gefordert
Die seit kurzem praktiziert Erhebung eines
Fingerabdrucks von allen Reisenden mit US-Visum -auch deutsche und österreichische Studenten fallen darunter - seien "erkennungsdienstliche Behandlungen", die in jedem Fall einen "gravierenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen" darstellten.
Angesichts der fortgesetzten Rechtsverletzungen fordert Schaar politische Reaktionen der EU.
Falls die USA nicht einlenkten, sondern den Fluglinien weiterhin massive wirtschaftliche Konsequenzen androhten, müsse man "von einem einseitigen Eingriff Washingtons in die Freiheit des Reiseverkehrs sprechen", sagte Schaar.
Bitte nicht
Von Gegenreaktionen an den EU-Grenzen rät der Datenschützer
"dringend ab". Das Problem mangelnden Datenschutzes in den USA "wird
nicht gelöst, wenn die Europäer jetzt bei der Einreise von
US-Bürgern ähnlich verfahren".
Als die USA Einigung verkündeten
