07.01.2004

DEUTSCHLAND

Warnung vor Ausweitung der DNA-Analyse

Der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat vor einer Ausweitung der DNA-Analyse gewarnt.

Schaar wandte sich am Dienstag in Berlin gegen Forderungen von Politikern der CDU, aber auch der SPD, eine DNA-Analyse bei jeglichem Verdacht einer Straftat anzuordnen.

Dies wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, sagte er.

Unverhältnissmäßig

Schaar sagte: "Die DNA-Analyse ist ein tiefer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung." Ein "genetischer Fingerabdruck" lasse sich nicht mit dem herkömmlichen Fingerabdruck auf eine Stufe stellen. Zwar würden nach derzeitiger Rechtslage nur die nicht codierenden Merkmale des Genoms untersucht.

Aber auch daraus ließen sich Zusatzinformationen wie das ungefähre Alter, die Zugehörigkeit zu bestimmten ethnischen Gruppen und gewisse Krankheitsanlagen erkennen. "Durch diese viel tiefer gehenden Erkenntnisse ist das Gefahrenpotenzial also schon nach heutigem Stand der Technik wesentlich größer als beim herkömmlichen Fingerabdruck", betonte Schaar.

Der Gesetzgeber habe aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes rechtliche Schranken für die Anordnung der Entnahme und Untersuchung von Körperzellen zur Erstellung und Speicherung eines genetischen Fingerabdrucks aufgestellt.

Laut Gesetz ist diese Untersuchungsmethode nur zulässig im Falle einer Straftat von erheblicher Bedeutung, etwa bei Mord, Vergewaltigung oder künftig auch bei jeder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Außerdem bedarf es einer richterlichen Anordnung.