1.800er-Frequenzen wieder zugeteilt
Die Telekom-Control-Kommission [TKK] hat den Mobilfunkbetreibern mobilkom austria und T-Mobile die strittigen 1.800er-Frequenzen wieder unentgeltlich zugeteilt.
"Die TKK hatte im Zuge des wieder aufgenommenen Verfahrens die Frage zu prüfen, ob die von mobilkom bzw. T-Mobile im Rahmen ihrer Konzessionserteilung bezahlten Gebühren - jeweils vier Mrd. Schilling - mit der von One für ihre Konzession bezahlte Gebühr - 2,3 Mrd. S - wirtschaftlich gleichwertig waren. Dabei war die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide [August 1998 bzw. August 1999] heranzuziehen", beschreibt die RTR die Ausgangssituation für die Telekom-Control-Kommission.
Ein Gutachten im Auftrag der TKK hätte demnach ergeben, dass zwischen den bezahlten Frequenznutzungsentgelten von Mobilkom und T-Mobile einerseits und One andererseits "wirtschaftliche Gleichwertigkeit" bestehe, so die RTR.
Anfang Oktober 2003 entschied der Verwaltungsgerichtshof [VwGH] auf Grund einer Klage von One, dass der mobilkom austria und T-Mobile die Zuweisungsbescheide für GSM-1.800er-Frequenzen aus dem Jahre 1998 bzw. 1999 entzogen werden.
