"Kein Kopierschutz auf dem Gabentisch"
Musik-CDs und DVDs stehen auch in diesem Jahr wieder ganz oben auf den Wunschzetteln.
Viele der im Handel erhältlichen Medien sind durch Kopierschutz zugriffsgeschützt. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang von Abspielproblemen auf verschiedenen Playern berichtet.
Um sich vor einer derartigen Enttäuschung unter dem Christbaum zu schützen, rät der Verein zur Förderung freier Software [FFS] dazu, sich so beim Kauf vom Händler schriftlich bestätigen zu lassen, dass man einwandfrei abspielbare Ware schenkt.
Umtausch oder Geldrückerstattung
Ist eine Scheibe selbst in einem CD-Player unspielbar, kann der
Verbraucher beim Händler zwar die Gewährleistung einfordern, doch
auch das geschieht oft nur nach langen Diskussionen.
Kopierschutz-CDs als "Kunden-Schikane"Der FFS hält nun ein vorgefertigtes Formular bereit, das Konsumenten kostenlos über die Website downloaden können.
Mit seiner Unterschrift soll der Händler bestätigen, dass der Datenträger weder mittels Kopierschutz gesichert ist noch andere Technologien unterstützt, die während des Gebrauchs Benutzerdaten aufzeichen oder an Dritte weiterleiten.
Das soll im Fall von auftretenden Abspielproblemen eine schnelle und unkomplizierte Rückerstattung des Kaufpreises garantieren.
Das FFS-FormularFreiwilliger Aufkleber
Zwar gibt es seit September 2002 ein offizielles Logo als
Kennzeichnung kopiergeschützter CDs, doch die Verwendung des Logos
ist freiwillig. Konsumentenschützer bemängeln auch, dass das Logo
oft nur versteckt angebracht wird.
Logo kennzeichnet Kopierschutz-CDs
