04.12.2003

HEROLD

Marketing-CD kommt unter Auflagen

Die zuletzt ins Visier von Datenschützern geratene "Herold Marketing CD private" von Herold Business Data darf nun doch auf den Markt kommen - allerdings unter bestimmten Auflagen.

Diese Entscheidung hat die Datenschutzkommission gefällt, die in den vergangenen Wochen in einem Prüfverfahren ermittelt hatte, ob die Daten mit den Datenschutz-Richtlinien vereinbar sind. Die CD durfte daher vorerst nicht ausgeliefert werden.

Die von der Datenschutzkommission ausgesprochenen Empfehlungen seien aber bereits umgesetzt worden, hieß es dazu von Herold.

Die rechtlichen Erwägungen hätten ergeben, dass "keine Rechtsnorm aufgefunden" worden sei, die den Vertrieb oder den Kauf dieser CD an sich verbiete, führte die Datenschutzkommission aus. Allerdings seien "mehrere Bedingungen für die Zulässigkeit dieses Konzepts" zu stellen.

Registrierung erwartet

Weiters sollten in der CD laut Empfehlungen der Datenschutzkommission die Lösch- und Kennzeichnungsverpflichtungen sowie die Weiterverwendungsbeschränkungen auch für die Käufer der Herold-CD gelten, die keine Direktmarketingunternehmen seien.

Man habe jene Frist, in der die aktuelle Robinsonliste [Schutz vor unerwünschten Werbezusendungen] sowie Lösch- und Richtigstellungsbegehren der Konsumenten berücksichtigt werden müssen, bereits auf vier Wochen reduziert, teilte Herold am Donnerstag dazu mit.

Die Einhaltung dieser Bedingungen müsse in dem noch nicht abgeschlossenen Registrierungsverfahren zur CD nachgewiesen werden, so die Datenschutzkommission. Herold habe diese Bedingungen bereits umgesetzt, betonte dagegen das Unternehmen. Der positive Abschluss des Registrierungsverfahrens werde daher "in Kürze" erwartet, die Markteinführung der CD stehe damit unmittelbar bevor.

Die Sachverhaltsermittlungen hätten konkret ergeben, dass auf der Herold-Marketing-CD Daten zur Bezeichnung der Person, zur Anschrift eines Wohnorts dieser Person und "Marketinganalysedaten", die auf Grund statistischer Verfahren geschätzt bzw. vermutet werden, enthalten seien. Diese Daten seien von einem anderen Direktmarketingunternehmen zugekauft worden und würden nun in Form der CD nur an "unternehmerisch tätige Personen" verkauft, die diese Eigenschaft durch Gewerbeschein oder gleichwertigen Nachweis belegen.