Deutsches Festnetz wird liberalisiert
Was für österreichische Verhältnisse reichlich kurios, weil altertümlich anmutet - die Öffnung der letzten Meile im Ortsnetz für alle Mitbewerber im Telekom-Geschäft -, steht in Deutschland kurz vor der Premiere.
Die Deutsche Telekom wird nach Jahren erbitterter Gegenwehr vom obersten deutschen Verwaltungsgericht gezwungen, einen Wiederverkauf ihrer Dienste und Produkte durch Konkurrenten auf dem deutschen Markt zu ermöglichen.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Mittwoch in Leipzig, dass die DT verpflichtet sei, ihren Wettbewerbern wesentliche Leistungen zum Wiederverkauf zur Verfügung zu stellen.
Der bezweckte Wettbewerb
"Der vom Telekommunikationsgesetz bezweckte Wettbewerb ist nicht
auf diejenigen Anbieter beschränkt, die diese Leistungen auf der
Grundlage einer eigenen Netzstruktur erbringen, sondern schließt die
so genannten Reseller ein", hieß es in einer am Abend
veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts.
Der Deal mit den DT-AktienUmsatzeinbußen stehen bevor
Die DT wehrt sich seit Jahren mit aller Macht gegen die Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, wonach das marktbeherrschende Unternehmen seinen Wettbewerbern die eigenen Produkte und Dienste zum Weiterverkauf auf eigene Rechnung [so genanntes Resale] anbieten muss.
Vor Gericht unterlag die DT wiederholt und betrieb eine grundsätzliche juristische Klärung vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht. Das marktbeherrschende Unternehmen rechnet mit deutlichen Geschäftseinbußen durch Resale.
