30.09.2003

POLITIK

Tauschbörsen gehen in die Offensive

Während der US-Musikindustrieverband RIAA zahlreiche Klagen gegen Tauschbörsennutzer gütlich beigelegt hat, versucht der Verband der Tauschbörsenbetreiber mit einem Positionspapier aus der Defensive zu kommen:

In dem Papier der Gruppe P2P United wird einerseits eine neue "Erziehungsoffensive" angekündigt, welche die Tauschbörsennutzer für die Copyright-Problematik sensibilisieren soll.

Andererseits wird die RIAA [Recording Industry Association of America] zu konstruktiven Gesprächen aufgefordert, um die Situation im Einvernehmen zu lösen, und die [US-] Politik dazu, den gesetzlichen Rahmen für eine gerechte und praktikable Entschädigung von Urheberrechten zu schaffen.

RIAA fordert Handlungen

P2P United will die Diskussion über Online-Tauschbörsen versachlichen und beurteilt die Vorwürfe der RIAA, die Tauschbörsen seien ein Tummelplatz für Pädophile und Betrüger, nicht als konstruktiv:

Es gehe doch in erster Linie darum, "den Marktplatz des 21. Jahrhunderts zu schaffen", meint P2P-United-Präsident Adam Eisgrau.

Daher will sein Verband zwar den Ermittlungsbehörden beispielsweise bei der Jagd nach Pädophilen behilflich sein, lehnt die Installation von "Spyware" auf den Nutzerrechnern allerdings kategorisch ab.

Die Gruppe will des Weiteren die Tauschbörsennutzer dazu ermutigen, sich mit Copyright-Bestimmungen und -Gesetzen auseinander zu setzen, gleichzeitig soll allerdings auf technische Lösungen wie Filter prinzipiell verzichtet werden.

Abschließend fordert P2P United die Musikindustrie zu Verhandlungen über ein Entlohnungsmodell für Copyrights ähnlich der Radiopraxis auf.

Gütliche Einigungen

Unterdessen hat die RIAA über 60 der 261 Anfang des Monats angestrengten Verfahren gegen Tauschbörsennutzer gütlich beigelegt.

Details wurden nicht bekannt, allerdings wird davon ausgegangen, dass die Klagen in der Regel gegen eine relativ geringe Zahlung zwischen 2.500 und 7.500 USD fallen gelassen wurden.

Die Einigungen sollen Fälle betreffen, in denen die Beklagten jeweils relativ wenige Stücke zum Tausch angeboten hatten.