KaZaA geht gegen Musikindustrie vor
Nachdem die Musikindustrie KaZaA-User verklagt hat, scheint der Tauschbörsen-Betreiber Sharman Networks nun zum Gegenschlag auszuholen:
Sharman hat am Montag eine Klage eingereicht, in der die Musikindustrie beschuldigt wird, gegen das Copyright von KaZaA verstoßen zu haben. Als Begründung wird die Verwendung der werbefreien KaZaA-Variante KaZaA Lite für die Recherche der Musikindustrie in den P2P-Netzen angegeben.
Weiters soll die Musikindustrie durch das Einschleusen von falschen Musikdateien gegen das Nutzungsrecht der Tauschbörse verstoßen haben.
Seit der Einführung der kostenpflichtigen KaZaA-Variante hat Sharman bereits durch eine Unterlassungsklage beim Suchmaschinenbetreiber Google das Entfernen von Links zu KaZaA Lite erwirkt.
KaZaA, DMCA gegen Google, KaZaA LiteKlage, Gegenklage
In einer Kartellrechtsklage hatte Sharman Networks vor einem Bezirksgericht versucht, die großen Musik-Labels und Filmstudios wegen geschäftsschädigender Praktiken zu verklagen. Der Fall wurde im Juli zwar abgewiesen, doch die Anschuldigungen wurden im aktuellen Fall noch einmal wiederholt.
Die Unterhaltungskonzerne haben im vergangenen Jahr Sharman Networks wegen Copyright-Verletzungen geklagt, weil KaZaA es seinen Nutzern ermöglicht, Musikdateien über das Internet zu tauschen.
Daraufhin hatte Sharman Networks eine Gegenklage eingereicht. Sharman behauptete, die Industrieverbände seien nur daran interessiert, mögliche Konkurrenten aus dem Online-Vertrieb zu verdrängen.
