KaZaA, DMCA gegen Google, KaZaA Lite
KaZaA-Betreiber Sharman Networks macht nun von einem Gesetz Gebrauch, das bis vor kurzem noch gegen die Tauschbörse selber verwendet wurde.
Sharman Networks hat bei Google.com mit einer Unterlassungsanordnung, die sich auf das US-Copyright-Gesetz DMCA [Digital Millennium Copyright Act] beruft, 15 Links aus dem Suchergebnis nach KaZaA entfernen lassen.
Diese sollen laut Klageschrift "unauthorisierte Kopien des KaZaA Media Desktop oder Derivate desselben, die das Copyright des Media Desktop und die Rechte des Copyright-Besitzers verletzen", anbieten.
Die meisten URLs beziehen sich auf die werbefreie KaZaA-Variante KaZaA Lite.
Am Ende der Ergebnisseite bei der Suche nach KaZaA weist Google auf die Entfernung hin.
Suche bei Google.atSharman gegen KaZaA Lite
Zuvor war Sharman Networks bereits gegen die Betreiber von Domains, die den Namen des werbefreien Konkurrenten beinhalten wie kazaalite.de und kazaalite.net, vorgegangen.
Auch bei der Installation der Version 2.5 seines Media Desktops versuchte KaZaA seinen unliebsamen Begleiter abzuschütteln. Erst wenn zuvor jegliche KaZaA-Lite-Reste von der Festplatte verbannt wurden, lässt sich der offizielle Media Desktop installieren.
Keine Software wurde weltweit jemals öfter heruntergeladen als die kostenlose Tauschbörse KaZaA. Viele User geben aber der werbefreien Variante der Tauschsoftware, "KaZaA Lite", oder auch "K++" den Vorzug.
KaZaA geht gegen KaZaA Lite vor
