"Online-Abfrage wird technisch adaptiert"
Dem Innenministerium liegen "Empfehlungen" der Datenschutzkommission vor, bestätigte Major Rudolf Gollia einen Bericht der futureZone von Dienstagfrüh.
Für die Bearbeitung dieser Empfehlungen sei eine Dreimonatsfrist gegeben, innerhalb der eine Reaktion des Ministeriums erfolgen müsse.
Es sei also Anfang September mit einer Reaktion des Innenministeriums zu rechnen, so Gollia weiter: "Es ist davon auszugehen, dass man diesen Empfehlungen der Datenschutzkommission weitgehend folgen und dass es technische Adaptierungen geben wird."
Kritik an der Datenweitergabe-Praxis des Innenministeriums [BMI] war von der Arge Daten gekommen. Der "Business Unit" des Innenministeriums wurde bewusst rechtswidriges Vorgehen im Zusammenhang mit der Vermarktung der Meldedatenbank über das Internet vorgeworfen. Sowohl die Art und Weise, wie das Innenministerium die Daten auf der eigenen Website anbiete, als auch der Umgang vieler Drittanbieter von Meldedaten - so genannte "Business Partner" - verstoße eindeutig gegen das Meldegesetz.
"Online-Abfrage von Meldedaten illegal"Die "Empfehlungen"
Stein des Anstoßes in dem "Empfehlung" genannten Rechtsgutachten der Datenschutzkommission, das im Mai an das Inneministerium übermittelt wurde, ist die Abfragepraxis der Online-Datenbank des zentralen Melderegisters.
Die Möglichkeit, etwa mit Eingabe von Vornamen, Nachnamen und Staatsangehörigkeit an geprüfte Wohnsitz- und Geburtsdaten aller möglichen Österreicher namens "Hermann Maier" zu kommen, ohne dass ein "rechtliches Interesse" des Abfragenden an der betreffenden Person nachgewiesen ist, sei ungesetzlich - so lautet die Kernaussage der "Empfehlungen".
Die Bedingungen für "Business Partner"Weitere Anfragen
Die Anfragen der futureZone, wie oft das Melderegister bis jetzt abgefragt worden sei konnte man im Innenministerium [noch] nicht beantworten. Ebensowenig wollte man die von der Arge Daten mit 700 bezifferte Anzahl der "Business Partner" genannten Reseller bestätigen.
