"Online-Abfrage von Meldedaten illegal"
Herbe Kritik an der Datenweitergabe-Praxis des Innenministeriums [BMI] kommt von der Arge Daten. In einer Aussendung von heute, Dienstag, wird dem "Business Unit" des Innenministeriums bewusst rechtswidriges Vorgehen im Zusammenhang mit der Vermarktung der Meldedatenbank über das Internet vorgeworfen.
Sowohl die Art und Weise, wie das Innenministerium die Daten auf der eigenen Website anbiete, als auch der Umgang vieler Drittanbieter von Meldedaten - so genannte "Business Partner" des Innenministeriums - verstoße eindeutig gegen das Meldegesetz.
Seit Mai existiere dazu ein Gutachten unabhängiger Juristen, in dem diese Rechtsansicht bestätigt werde, schreibt Datenschützer Hans Zeger: "Dieses Gutachten ist seit rund zwei Monaten dem Innenministerium bekannt, reagiert wurde darauf nicht."
Es sei unverständlich, warum ein Bundesminister ganz offensichtlich eine Abteilung seines Ministeriums gesetzwidrig agieren lasse.
Die MeldedatenbankDie Reaktion des Ministeriums
Mittlerweile hat das Inneminiterium reagiert und folgende
Stellungnahme abgegeben:
"Online-Abfrage wird technisch adaptiert"Die involvierten "Business Partner"
In den illegalen Online-Handel mit Meldedaten seien mehrere "Businesspartner" involviert, von denen das BMI aufgrund von Hinweisen der Arge Daten bereits mehrere geprüft und zweien die Direktzugriffsberechtigung entzogen habe.
Die Betreiber Jusline und Advokat hätten dazu keine Stellungnahme abgegeben.
Zumindest vier weitere Businesspartner des Innenministeriums - IMD, Telekom AG, Proinform, EDV-technik Went - würden dieselbe rechtswidrige Abfragetechnik wie das Innenministerium verwenden.
Die beiden angeblich gesperrten Unternehmen bieten allerdings weiterhin Online-Abfragen des Zentralen Melderegisters an.
AdvokatWorum es geht
Auf der ZMR-Homepage des Innenministeriums wird eine sogenannte zweistufige Meldeauskunft angeboten. Ohne Kenntnis des Geburtsdatums - also ohne Kenntnis der Person, in Form einer "Stöbersuche" - können Meldeauskünfte über dieselbe eingeholt werden.
In einer sogenannten zweiten Suche werden alle Geburtsdaten zum gesuchten Namen aufgelistet und der Benutzer kann alle oder einzelne dieser Daten auswählen und erhält die Meldeauskünfte.
Diese Möglichkeit zur "Stöbersuche" verstößt laut Gutachten der Rechtsexperten gegen das Datenschutzgesetz.
Das Formular des Innenministeriums verlangt vom Antragsteller ein "rechtlich begründetes Interesse im Sinne des § 16a Abs. 5 Meldegesetz für den Zugriff auf die Daten des ZMR."
Die Antragsformulare für Businesspartner
