Datenbetrüger sind schwer zu fassen

26.02.2007

In einer gemeinsamen Anstrengung versuchen Konsumentschutzministerium, Arbeiterkammer, Datenschützer und der Internet-Ombudsmann über Datenschutz im Netz und bei Kundenkarten aufzuklären. Fazit: Der "mündige Konsument" hat zwar Rechte, aber kaum Chancen, sie zu nützen.

Jeder Internet-Nutzer kennt sie: Nepp-Mails, in denen "hoch lukrative" Einnahmemöglichkeiten versprochen werden. Beliebtestes Beispiel dafür ist die Nigeria-Connection, die über Massen-Mails um Unterstützung für Geldverschiebeaktionen werben.

Betrüger sind erfinderisch

Es gibt immer neue Methoden, mit denen unlautere Geschäftsleute versuchen, von Ahnungslosen Geld zu bekommen. Besonders hoch im Kurs stehen derzeit "Gewinnspiele" und Angebote wie "kostenlose" Lebensplanung im Netz.

Der Haken liegt dabei immer öfter im Detail: Mit einer oft verpflichtenden Registrierung übergeben die Nutzer nicht nur ihre Daten, meist übersehen sie dabei auch noch Klauseln, die das auf den ersten Anschein "gute Angebot" zu einer kostspieligen Sache machen können.

Beispiel:

Eine Website verspricht Hilfe bei der Lebensplanung, dafür muss sich der Nutzer registrieren. Mit der Registrierung verpflichtet sich der Nutzer aber oftmals zusätzlich, ein Abo zu nehmen, abgesehen davon, dass seine Daten ebenfalls in die "Spamosphere" eingehen. Meist flattert Monate später eine Rechnung über ungeahnte Beträge ins Haus.

Aufklärung über Rechte und Pflichten

Mit einer Aufklärungskapagne im Rahmen eines weltweiten Aktionsmonats wollen Österreichs Konsumentenschützer, Datenschützer, das Konsumentenschutzministerium, die Arbeiterkammer und der Intenet-Ombudsmann vor diesen Risiken im Netz ,aber auch an der Supermarktkasse warnen.

Im Rahmen der Initiative "Umsonst gibt's nix" sollen die Konsumenten über ihre Rechte und ihre Pflichten aufgeklärt werden, etwa dass sie vor Abschluss eines Vertrags, und sei er auch "nur" im Internet abgeschlossen worden, die jeweiligen Klauseln genau lesen.

Das Ziel sei der "mündige Konsument", so das gemeinsame Schlagwort aller Träger der nun vorgestellten Intitiative.

Wenig Handhabe

Denn in einem sind sich die Beteiligten ebenfalls einig: Wirklich ausrichten kann man gegen Betrüger gerade im Netz oft wenig. Die Firmen sind oft verschachtelt, wird eine Firma geschlossen, schießen auf der anderen Seite zehn neue aus dem Boden.

"Es ist sehr schwer, grenzüberschreitende Prozesse anzustrengen, etwa eine Klage in Irland zuzustellen oder überhaupt an Infos zu kommen", gibt selbst Harald Glatz von der Arbeiterkammer zu.

Selbst wenn es zu einer Anklage und einem Gerichtsurteil komme, sei das unseriösen Firmen völlig egal, "die machen einfach weiter", so Glatz.

Mehr als 20 Staaten nehmen an dem "Fraud Prevention Month" teil, im Rahmen dessen die Konsumenten auf die möglichen Gefahren des weltweiten Handels angesichts neuer Technologien sensibilisiert werden sollen.

Obacht bei falschen Daten

Hans Zeger von der ARGE Daten gibt den Tipp, dass manche System auch funktionieren, wenn der Nutzer nicht alle Daten und wenn auch nicht alle korrekt angibt.

Doch solche Aktionen bergen durchaus auch Gefahren, schließlich müssen die Kunden bei Rechtsgeschäften wahrheitsgemäße Angaben machen, auch bei den derzeit am Pranger stehenden Kundenkarten.

Keine Empfehlung des Ministers

Auf die Frage, ob das Ministerium gerade bei Kundenkarten eine Empfehlung für Einzelne oder auch ein Misstrauen für andere aussprechen kann, sagte Minister Erwin Buchinger [SPÖ] gegenüber ORF.at: "Kundenkarten kann man nicht prüfen, das ist politisch schwer durchführbar."

Es könne Musterprozesse geben und möglichst viel Input auch von den Betroffenen gesammelt werden, der dann wiederum an die zuständigen Stellen und Ministerien weitergeleitet werde.

"Wir haben die Aufgabe zu sensibilisieren, die Gesetze machen andere", so Buchinger - in dem Fall Justizministerin Maria Berger [SPÖ].

Dem Konsumenten bleibt es also überlassen, sich möglichst viele Informationen über die gängigen Betrugsversuche zu holen. Dazu wurden einige Broschüren aufgelegt, die über das Ministerium bezogen werden können.

Die rechtliche Seite

Auf der rechtlichen Seite soll sich aber in nächster Zukunft auch etwas tun, schließlich gefährdet der Online-Betrug auch jene Firmen, die im Netz versuchen, ehrliche Geschäfte zu machen.

Zurzeit werden im Wirtschaftsministerium Verhandlungen zu einer Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb geführt.

Mehr Befugnisse für Konsumenten[-schützer]

Hier fordert das Konsumentenschutzministerium eine Erweiterung der Klagsbefugnis des Vereins für Konsumenteninformation [VKI] sowie die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruchs, wie er in Deutschland bereits vorgesehen ist. Auch ein Auskunfstanspruch wird gefordert.

Auf EU-Basis wurde unlängst von der Kommission das Grünbuch zur Überprüfung des Verbraucherschutzes herausgegeben. Hier steht demnächst das Konsultationsverfahren an.

Die EU will den Verbraucherschutz in den einzelnen EU-Staaten harmonisieren. Dazu werden insgesamt acht Richtlinien, darunter die Fernabsatzrichtlinie, überprüft.

(futurezone | Nadja Igler)