Reding versus Deutsche Telekom

eu
26.02.2007

Die EU-Kommission hat ein beschleunigtes Mahnverfahren gegen die Regierung der Bundesrepublik eingereicht. Der deutsche Gesetzgeber behindere den Wettbewerb auf dem Breitbandmarkt und bevorzuge die Telekom AG.

Die EU-Kommission verschärft im Streit mit der Bundesregierung über das deutsche Telekom-Gesetz ihre Gangart. Damit will sie über den Europäischen Gerichtshof einen Zugang der Konkurrenten der Deutschen Telekom zu deren im Aufbau befindlichen VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz erzwingen. Zwei Tage nach In-Kraft-Treten des Gesetzes startete die Behörde am Montag in Brüssel das angedrohte beschleunigte Mahnverfahren.

Bundesregierung wehrt sich

Medienkommissarin Viviane Reding warf dem deutschen Gesetzgeber vor, die Deutsche Telekom beim Aufbau des neuen Datennetzes entgegen den EU-Regeln vor dem freien Wettbewerb schützen zu wollen. Die Bundesregierung wies den Vorwurf umgehend zurück. Das Gesetz stehe mit dem europäischen Recht im Einklang, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Direkt und indirekt über die staatliche KfW-Bank hält der Bund noch 32 Prozent an der Deutschen Telekom.

Die EU-Kritik richtet sich im Kern gegen eine "Regulierungspause" im neuen Telekommunikationsgesetz, mit der die Telekom zeitlich begrenzt einen Schutz vor Konkurrenten bei den Milliardeninvestitionen in ihr VDSL-Netz erhalten soll. "Die Gewährung von Regulierungsferien für etablierte Betreiber ist ein Versuch, in einem wirtschaftlich zentralen Sektor den Wettbewerb auszuhebeln", erklärte Kommissarin Reding. Solche Ausnahmen verstießen gegen die seit 2002 für alle EU-Mitgliedsstaaten geltenden Telekom-Regeln. Das im Dezember verabschiedete Gesetz war am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Samstag in Kraft getreten.

15 Tage Zeit

Die Bundesregierung hat nun 15 Tage Zeit, auf die Bedenken der Kommission zu reagieren. Eine Einigung wird aber nicht erwartet. Die Kommission hat bereits angekündigt, so schnell wie möglich vor dem obersten EU-Gericht klagen zu wollen. "Wir sehen dem gelassen entgegen", sagte dazu ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Telekom hatte einen weiteren drei Milliarden Euro teuren Ausbau des Netzes von einem Regulierungsschutz abhängig gemacht. Die Bundesregierung sieht in dem Telekommunikationsgesetz einen gerechtfertigten Schutz für die Investitionen. Die EU-Kommission und Telekom-Konkurrenten halten dagegen, das neue Netz sei kein neues Produkt, sondern lediglich eine modernere Variante des bisherigen Netzes. Deshalb müsse der frühere Monopolist Konkurrenten den Zugang zu fairen Preisen ermöglichen.

Wer zahlt für Breitband?

"Die Entscheidung Deutschlands, die Deutsche Telekom von der Regulierung auszunehmen, wird zahlreiche Rechtsstreitigkeiten sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene nach sich ziehen", sagte Reding voraus. Das sei alles andere als ein Anreiz zu Investitionen. Die Kommission argumentierte mit Entwicklungsnachteilen für Deutschland auf Grund der starken Stellung der Telekom. Diese kontrolliere in Deutschland 9,4 Millionen von insgesamt 12,9 Millionen Netzzugängen. Die Breitbanddurchdringung sei aber mit 16,36 Prozent deutlich geringer als in fortgeschrittenen EU-Staaten.

(Reuters | futurezone)