Showdown für VDSL der Deutschen T
Trotz einer Klagsdrohung der EU-Kommission tritt in Deutschland das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Das Gesetz soll der Deutschen Telekom die Nutzung und Bereitstellung ihres schnellen und teuren VDSL-Netzes sichern.
Das Gesetz, das nach Ansicht von Kritikern die Deutsche Telekom [DT] besonders begünstigt, wurde nach Angaben des deutschen Wirtschaftsministeriums am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
"Investitionsschutz" für neue Märkte
Das bereits im Dezember verabschiedete Gesetz sieht einen Investitionsschutz für so genannte "neue Märkte" im Telekommunikationsbereich vor, die sich ein Anbieter nicht mit Konkurrenten teilen muss.
Branchenexperten zählen zu diesen Märkten auch das neue VDSL-Glasfasernetz der DT, das auf bis zu 50 Ballungszentren ausgebaut werden soll.
Streitthema mit der EU
Der deutsche Wirtschaftsminister Michael Glos hatte sich bis zuletzt um eine Beilegung des Streits mit EU-Medienkommissarin Viviane Reding bemüht.
Einen weiteren, drei Milliarden Euro teuren Ausbau des Netzes hatte die DT von einem Regulierungsschutz abhängig gemacht.
VDSL ermöglicht eine deutlich schnellere Datenübertragung als in herkömmlichen Netzen, etwa für TV-Angebote.
Bevorzugung für Deutsche Telekom
Reding, DT-Konkurrenten und deutsche Oppositionspolitiker sehen in dem zeitweiligen Regulierungsschutz eine unzulässige Bevorzugung der Deutschen Telekom.
Der Konzern, an dem auch der deutsche Staat noch maßgeblich beteiligt ist, könne damit ein neues Monopol aufbauen, so die Befürchtung.
EU-Klage steht vor der Tür
Reding hatte Deutschland bis zuletzt mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht, wenn das Gesetz nicht zurückgezogen werde. Ein Mahnschreiben der Kommission sei bereits absendebereit, heiß es zuletzt aus Brüssel.
Glos selbst verteidigte das Gesetz am Freitag: Es schaffe einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der notwendigen Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen." Das Ministerium gehe davon aus, dass das Gesetz europarechtskonform sei, so eine Sprecherin.
