Verfassungsbedenken gegen IPTV der DT
Die deutsche Medienaufsicht KEK nimmt das online ausgestrahlte Bundesliga-Programm der Deutschen Telekom [DT] unter die Lupe. Das deutsche Grundgesetz schreibt vor, dass der deutsche Staat keine Anteile an Rundfunkunternehmen halten darf.
Das wäre dann der Fall, wenn die mit 31 Prozent noch in Staatsbesitz befindliche DT nicht nur die technische Plattform für das Programm stellt, sondern die redaktionelle Verantwortung dafür hat, erläutert die KEK. Eine Entscheidung soll demnächst fallen.
Die DT lässt ihr Bundesliga-Programm vom Bezahlfernsehsender Premiere produzieren.
Die DT hatte sich für 50 Mio. Euro die Internet-Rechte an der deutschen Bundesliga für drei Jahre gesichert und zeigt sie über ihr eigens dafür gebautes Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL.
Wer ist Programmverantwortlicher?
Als Programmveranstalter braucht die DT eigentlich eine Sendelizenz. In diesem Fall allerdings bringt Premiere die notwendige Lizenz mit.
Die Direktorenkonferenz der deutschen Landesmedienanstalten hatte keinen Anhaltspunkt dafür gesehen, dass die Programmverantwortung nicht bei Premiere liegt. Sie war deshalb zu dem Schluss gekommen, dass die DT keine eigene Sendelizenz braucht.
Premiere alleiniger Chef?
Kritiker werfen der DT dagegen vor, dass sie mit der Verpflichtung von Franz Beckenbauer als Kommentator der Spiele auch inhaltlich in das Programm eingreift.
DT und Premiere argumentieren, dass der Bezahlfernsehsender für die Programminhalte verantwortlich sei und die DT keinen Einfluss darauf habe.
Auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin präsentiert die DT am Freitag erstmals ihr Internet-TV-Angebot. Marktforscher zeigen sich skeptisch, was die zu erwartenden Umsätze angeht.
Beim Start der deutschen Bundesliga Mitte August wurde bekannt, dass von drei Millionen Haushalten, in denen VDSL technisch verfügbar ist, in gerade einmal 50 Haushalten bereits "Bundesliga geschaut" werden kann.
Präzedenzfall für die Zukunft
Es gehe nicht darum, die Wahrung der Meinungsvielfalt zu prüfen, da weder Premiere noch die DT über eine vorherrschende Meinungsmacht verfügen, erläuterte die KEK.
Die KEK wolle vielmehr Transparenz schaffen und ihre Entscheidung als Hinweis für die jeweiligen Landesmedienanstalten verstehen, bei denen die Kompetenz über die Vergabe der Sendelizenzen liegt.
(APA | Reuters)
