19.06.2003

MICROSOFT

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US-Kartellstreit vor Finale

Von den zwanzig anfänglich vertreten US-Bundesstaaten ist seit Anfang dieser Woche nur noch Massachusetts gegen den außergerichtlich getroffenen Vergleich im US-Kartellstreit gegen Microsoft.

Microsoft wehrt sich nun gegen die von Massachusetts verlangten härten Sanktionen, die nach seiner Meinung "nur bestimmten Mitbewerbern, aber nicht den Konsumenten helfen würde".

Der Bundesstaat vertritt die Meinung, dass die Vereinbarung zwischen MS und dem Justizministerium mangelhaft sei und nicht den grundlegenden Auftrag erfülle, den Konzern bei der Ausübung der strittigen Praktiken zu stoppen.

Microsoft argumentiert wiederum, dass die Argumente der Gegenseite auf Fakten basieren, die vom Gericht bereits im ursprünglichen Verfahren zurückgewiesen wurden.

Justizministerium will Ende

Das US-Justizministerium bat unterdessen das Berufungsgericht für den Bezirk Kalifornien dringend, einer Klage zweier Industrievereinigungen gegen die Vereinbarung mit Microsoft nicht weiter nachzukommen.

Das Übereinkommen war von der Computer & Communications Industry Association und der Software und Information Industry Association angefochten worden.

Der Vergleich mit MS sei von öffentlichem Interesse und das Ministerium bleibe der Umsetzung der dabei getroffenen Bedingungen verpflichtet, so ein Sprecher.

Der Kompromiss

In dem Kompromiss mit dem Justizministerium, dem sich neun von 18 klagenden Bundesstaaten anschlossen, hatte Microsoft eingewilligt, Computerherstellern bei der Installation konkurrierender Software mehr Freiheiten zu geben. Gleichzeitig wollte Microsoft sicherstellen, dass Software von anderen Anbietern reibungslos mit den Microsoft- Produkten zusammenarbeitet.

Zuvor war Microsoft nach einem 19-monatigen Gerichtsverfahren im Juni 2000 für schuldig befunden worden, seine marktbeherrschende Rolle bei Betriebssystemen missbraucht zu haben.

Der Softwarekonzern habe versucht, seine Dominanz bei Betriebssystemen auf Internet- und Multimedia-Software auszudehnen. Eine geforderte Zerschlagung des Unternehmens hatte der Richter jedoch abgelehnt.