Datenschützer: SWIFT-Deal verfassungswidrig

DEUTSCHLAND
28.07.2009

Vergleich mit Vorratsdatenspeicherung

Die Übermittlung europäischer Bankdaten an die USA ist nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar. "Das wäre absolut verfassungswidrig", sagte Weichert in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. "Ich kann mir nicht vorstellen, wie dieser Vertrag aussehen müsste, damit er verfassungsgemäß wäre." Die Außenminister der 27 EU-Mitgliedsstaaten hatten der EU-Kommission am Montag das Mandat erteilt, ein Abkommen mit den USA über die weitere Nutzung der Finanztransaktionsdaten des Dienstleisters SWIFT auszuhandeln.

Die Übermittlung der SWIFT-Daten ohne konkreten Verdacht gegen Betroffene ist nach Einschätzung Weicherts datenschutzrechtlich noch heikler als die Speicherpflicht für Telefonverbindungs- und Handystandortdaten, die derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Denn während die Vorratsdaten zunächst lediglich gespeichert würden, müssten die Bankdaten zusätzlich übermittelt werden - und zwar ins Ausland, wo für betroffene Deutsche kaum Rechtsschutz zu erlangen wäre.

Pläne und Absichten

Sollte der EU-Plan umgesetzt werden, dann könnten Betroffene beim Bundesverfassungsgericht klagen. Denn ein entsprechendes völkerrechtliches Abkommen müsste in Deutschland zunächst per Gesetz umgesetzt werden. Dagegen könnten Betroffene unmittelbar Verfassungsbeschwerde einlegen. "Allerdings ist der Plan der Außenminister so hanebüchen, dass ich nicht glaube, dass es politisch so weit kommen wird", sagte der Datenschützer.

Bisher haben die EU-Außenminister lediglich der Kommission das Mandat dazu erteilt, Verhandlungen über den weiteren Zugriff der USA auf die SWIFT-Daten aufzunehmen. Inhaltlich ist über das angepeilte Abkommen, dessen Laufzeit nach Angaben der EU-Kommission ein Jahr betragen soll, naturgemäß nur wenig bekannt.

Wie 2006 bekanntwurde, greifen die US-Behörden bereits seit 2001 im Rahmen ihrer Terrorbekämpfungsprogramme auf SWIFT-Daten zu, die im Rechenzentrum des belgischen Bankendienstleisters in Virginia gespiegelt wurden. 2007 schlossen EU und USA daraufhin ein Abkommen, in dem der US-Zugriff auf die Daten geregelt wurde. Das österreichische Bundeskanzleramt (BKA) sagte zuletzt auf Anfrage von ORF.at, dass auf Initiative Österreichs und Finnlands das Mandat nur unter der Voraussetzung erteilt worden sei, dass die Datenschutzbestimmungen der EU gelten. Weiterhin sollen die SWIFT-Daten künftig nicht mehr in den USA gespiegelt, sondern im neuen Rechenzentrum des Dienstleisters in der Schweiz gespeichert werden.

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(dpa/futurezone)