Weitere Klagen gegen Deutsche Telekom
Einen Tag nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs [BGH] zu Gunsten klagewilliger T-Aktionäre stehen bei den beteiligten Anwälten die Telefone nicht mehr still.
Die Wiesbadener Kanzlei Doerr Kühn Plück & Thoeren bereite inzwischen Klageschriften für weitere 3.100 Kläger vor, so Ralf Plück zum Berliner "Tagesspiegel".
Der BGH entschied am Mittwoch, dass Rechtsschutzversicherer die Kosten für Prospekthaftungsklagen von DT-Aktionären übernehmen müssen.
Zudem hatte das Landgericht Frankfurt überraschend einem geprellten Aktionär des Telematik-Unternehmens Comroad 7.500 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Die Kanzlei hatte bereits am 12. Mai Klagen von 1.500 DT-Aktionären beim Landgericht Frankfurt [Main] eingereicht. Bis Montag erwartet Plück 5.000 Kläger. Die Aktionäre werfen der DT vor, im Verkaufsprospekt zum dritten Börsengang Risiken verschwiegen und Immobilien zu hoch bewertet zu haben.

Verjährungsfrist läuft Montag aus
Die Zeit wird mittlerweile knapp: Am Montag läuft die Verjährungsfrist für die Anleger aus, die im Jahr 2000 T-Aktien im Rahmen der dritten Tranche gekauft haben.