22.05.2003

AKTIONÄRE

Weitere Klagen gegen Deutsche Telekom

Einen Tag nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs [BGH] zu Gunsten klagewilliger T-Aktionäre stehen bei den beteiligten Anwälten die Telefone nicht mehr still.

Die Wiesbadener Kanzlei Doerr Kühn Plück & Thoeren bereite inzwischen Klageschriften für weitere 3.100 Kläger vor, so Ralf Plück zum Berliner "Tagesspiegel".

Der BGH entschied am Mittwoch, dass Rechtsschutzversicherer die Kosten für Prospekthaftungsklagen von DT-Aktionären übernehmen müssen.

Zudem hatte das Landgericht Frankfurt überraschend einem geprellten Aktionär des Telematik-Unternehmens Comroad 7.500 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Verjährungsfrist läuft Montag aus

Die Zeit wird mittlerweile knapp: Am Montag läuft die Verjährungsfrist für die Anleger aus, die im Jahr 2000 T-Aktien im Rahmen der dritten Tranche gekauft haben.