Tiger Lacke erklärt Überwachungsmaßnahmen
Die Geschäftsführung des Welser Unternehmens Tiger Lacke hat zu den Vorwürfen der Mitarbeiterüberwachung Stellung genommen. Man habe aus einer Notsituation heraus gehandelt, um einen mutmaßlichen Diebstahl von Pulverlacken im Wert von drei Millionen Euro zu stoppen.
Es habe sich damals um eine "Notsituation" gehandelt, so der Geschäftsführer der Welser Firma Tiger Lacke, Clemens Steiner, zu den aktuellen Bespitzelungsvorwürfen gegen die Leitung des Unternehmens. Man habe sich mittlerweile bei der Belegschaft entschuldigt. Dadurch, dass man ohne richterlichen Auftrag Überwachungskameras installiert habe, sei ein bedauerlicher Formfehler entstanden, argumentiert der Anwalt des Unternehmens Bertram Burtscher.
Kameras gegen Materialklau
Die Affäre kam am vergangenen Wochenende aufgrund eines "profil"-Artikels ins Rollen. Tiger Lacke wird darin vorgeworfen, im Jahr 2003 Kameras zur Überwachung von Mitarbeitern installiert zu haben. Darüber hinaus sollen E-Mails bestimmter Mitarbeiter mitgelesen und ein Ranking der Mitarbeiter mit den meisten Krankenständen erstellt worden sein.
Die Kameras wurden installiert, um einen unerklärlichen und "existenzbedrohenden Abgang von Pulverlacken" auf die Spur zu kommen, so Geschäftsführer Kurt Berghofer zur APA. Damals sei Material im Wert von drei Mio. Euro - was in etwa fünf Prozent des Jahresumsatzes entsprach - verschwunden. Es gab polizeiliche Untersuchungen. Daraufhin sollten ausschließlich in der Lagerhalle Kameras installiert werden.
EDV-Fehler führte zu Schwund
Die Überwachung wurde nach zwei bis drei Monaten wieder eingestellt. Der Materialschwund konnte als EDV-Fehler in Verbindung mit kleineren Diebstählen aufgeklärt werden. Die Geschäftsführung hatte nicht gewusst, dass vom damaligen verantwortlichen EDV-Projektleiter, "in Überschreitung des eng definierten Auftrages", außerhalb von Lagerbereichen Kameras installiert wurden.
Auch die im "profil" zitierte Darstellung eines Mitarbeiters, dass die Aufzeichnungen über Jahre hinweg gelaufen seien und täglich durchgesehen wurden, wurden vom Tiger-Lacke-Management zurückgewiesen. Das sei technisch nicht möglich gewesen, da hätte man zusätzliche Mitarbeiter gebraucht.
Krankenstandsursachen erfasst
Zum Vorwurf der E-Mail-Überwachung betonte Steiner, dass beim Ausscheiden von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen E-Mails "für einen überschaubaren Zeitraum" an den jeweiligen Nachfolger weitergeleitet werden.
Krankenstände werden für den zuständigen Sozialversicherungsträger regelmäßig erfasst, so Steiner. Die Krankenstandsursachen würden auf freiwilliger Basis erhoben, um geeignete Verbesserungsmaßnahmen, wie Vermeidung von Zugluft oder die Einführung von Hebehilfen, zu setzen. Wie das Tiger-Lacke-Management heute betonte, sei man derzeit dabei, gemeinsam mit der Belegschaftsvertretung neue Datenschutzmaßnahmen umzusetzen.
Grauzone Internet-Kontrolle
Während es bei der Videoüberwachung eine eindeutige Rechtslage gibt, seien das Mitlesen von E-Mails und die Überwachung des Internet-Surfverhaltens der Mitarbeiter "noch völlig ungeklärte Gebiete", sagte die Geschäftsführerin der Datenschutzkommission, Waltraut Kotschy, am Dienstag im Gespräch mit der APA. "Eine einheitliche Regelung durch die Gesetzgeber wäre wirklich wünschenswert, um die rechtliche Unsicherheit zu beseitigen", so Kotschy.
Laut Datenschutzgesetz darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nur unter bestimmten Bedingungen per Video überwachen lassen. Zulässig ist Videoüberwachung zum Eigentums- und Personenschutz - also dann, wenn ein "berechtigtes Interesse" bzw. eine "besondere Gefährdung" nachgewiesen werden kann, erklärte Kotschy. Als Beispiele nannte die Expertin die Überwachung von Bankbeamten im Kassenraum und von Trafikanten, die "erfahrungsgemäß" häufig überfallen werden. Zur reinen Leistungskontrolle der Arbeitnehmer sei Videoüberwachung hingegen unverhältnismäßig und daher unzulässig. Unternehmen, die das trotzdem tun, verstoßen gegen das Datenschutzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und verletzten die Menschenwürde.
Betriebsvereinbarung und Genehmigung nötig
Doch selbst wenn es eine betriebliche Rechtfertigung für eine Überwachung per Video gibt, ist die Zustimmung des Betriebsrates nötig, sagte Wolfgang Mazal vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien am Montagabend in der ZIB2. Auch die Datenschutzreferentin der Arbeiterkammer, Gerda Heilegger, meinte im Ö1-"Abendjournal", dass man einerseits eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat und andererseits eine Genehmigung der Datenschutzkommission für die Videoüberwachung braucht. Will ein Unternehmen also eine Videokamera installieren, muss es vor der Datenschutzkommission plausibel machen, dass eine erhöhte Gefahrensituation vorliegt. Prinzipiell sieht das Datenschutzgesetz vor, dass bei Kontrollen stets das mildeste Mittel angewendet werden soll. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten nichts nützen, dürfen Kameras eingesetzt werden.
Etwas komplizierter gestaltet sich die rechtliche Beurteilung beim Mitlesen von E-Mails: Handelt es sich um geschäftliche Mails, kann der Arbeitgeber bei einem begründeten Verdacht auf strafbare Handlungen hineinschauen. Allerdings müsste auch hier der Betriebsrat zustimmen. Lesen von privaten Mails oder Dauerüberwachungen sind hingegen nicht erlaubt, so die Geschäftsführerin der Datenschutzkommission. Für Arbeits- und Sozialrechtsexperte Mazal ist klar, dass der Arbeitgeber Mails, die offensichtlich Privatcharakter haben, nicht lesen darf. Das Problem laut Kotschy sei aber, dass man von außen ja nicht sieht, ob ein Mail privater oder dienstlicher Natur ist. Um das festzustellen, muss das Mail geöffnet werden, womit sich der Arbeitgeber schon wieder in einer rechtlich heiklen Situation befindet. "Die Rechtslage, ob ein Arbeitgeber dienstliche E-Mails lesen darf oder nicht, ist äußerst strittig."
Telefonüberwachung verboten
Eine klare Regelung gibt es wiederum bei der Überwachung von Telefongesprächen: Ein Unternehmen darf die Gespräche seiner Mitarbeiter nicht mithören, so Kotschy. Umstritten ist jedoch, ob ein Chef überprüfen darf, welche Nummern die Mitarbeiter angerufen haben. Nach Kotschy sollte jedes Unternehmen klare Regeln aufstellen, wie mit dem privaten Gebrauch von E-Mails und Telefonaten umgegangen wird.
Ähnlich schwierig und unklar wie das Lesen von Mitarbeiter-E-Mails ist die Judikatur bei der Überwachung des Internet-Surfverhaltens. Es sei noch nicht geklärt, inwieweit eine gewisse Kontrolle zulässig ist, um zu überprüfen, ob Arbeitnehmer in ihrer Arbeitszeit für private Zwecke im Internet surfen. Viele Betriebe schränken dieses Problem gleich von vornherein ein, indem sie - wie zuletzt häufiger zu beobachten - beliebte Internet-Seiten wie beispielsweise Facebook sperren.
(APA)
