Datenschützer fordern dringend neues Gesetz
Eckpunkte für Arbeitnehmerdatenschutz
Die deutschen Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern fordern von der deutschen Bundesregierung, unverzüglich einen Gesetzesentwurf zum Datenschutz von Beschäftigten vorzulegen.
Der Trend zur heimlichen Überwachung nehme bei Arbeitgebern landesweit zu, erklärten die Datenschützer am Freitag nach ihrer Frühjahrskonferenz in Berlin. Die Regierung sei jahrelang untätig gewesen.
Forderung nach neuem Gesetz
Das neue Gesetz müsse für Beschäftigte der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes gelten, fordern die Datenschutzbeauftragten. Eindeutig und restriktiv müsse festgelegt werden, welche Kommunikationsdaten zu Verhaltens- und Leistungskontrollen eingesetzt werden dürfen. Besonderer Festlegung bedürfe die Erhebung von Gesundheitsdaten, etwa Drogen-Screenings. Auch solle festgelegt werden, welcher Personenkreis Auswertungen durchführen dürfe.
Ab einem gewissen Verfahrensstand müsste gegebenenfalls die Beteiligung von Mitarbeitervertretungen oder Datenschutzbeauftragten geregelt werden. Betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte seien immer dann umfassend zu beteiligen, wenn es um Personaldaten gehe.
Rechtslage "unübersichtlich und lückenhaft"
Der deutsche Arbeitsminister Olaf Scholz nannte die gegenwärtige Rechtslage in der "Frankfurter Rundschau" (Freitag-Ausgabe) "unübersichtlich und lückenhaft". Er kündigte an, noch in dieser Legislaturperiode Eckpunkte für ein eigenständiges "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" vorzulegen.
(APA/AP)
