Erste Regeln für Arbeitnehmerdatenschutz

DEUTSCHLAND
18.02.2009

Deutsche Regierung schafft gesetzlichen Rahmen

Die deutsche Bundesregierung hat erste Regeln für einen verbesserten Datenschutz der Arbeitnehmer beschlossen. In das Bundesdatenschutzgesetz, dessen Änderung derzeit parlamentarisch beraten wird, soll ein allgemeiner gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten aufgenommen werden. Das Bundeskabinett setzte damit am Mittwoch die Empfehlung eines Spitzentreffens bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) um.

Zugleich sollen die Vorarbeiten für ein völlig neues Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz beginnen, das laut Schäuble allerdings erst nach der Wahl im Herbst kommen soll. Auslöser für die Gesetzesinitiativen sind Überwachungen von Arbeitnehmer in mehreren Großunternehmen.

Schäuble: "Dies ist nur der Anfang"

Von der Klarstellung im Bundesdatenschutzgesetz verspricht sich Schäuble bereits deutliche Verbesserungen für Arbeitnehmer. Diese Grundsatzregel soll in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, das zum Ziel habe, dem illegalen Datenhandel einen Riegel vorzuschieben.

Er sei sich mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) einig, dass dies nur der Anfang sei, betonte Schäuble. "Nun muss sofort damit begonnen werden, die regelungsbedürftigen Fragen zu sammeln und endlich deren Lösungen für alle nachlesbar in einem Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz zusammenzufassen." Auch der Bundesrat habe gesetzliche Regeln vorgeschlagen.

Schäuble bekräftigte erneut, dass angesichts der komplexen Materie ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz erst in der nächsten Legislaturperiode beschlossen werden könne. Das Bundesdatenschutzgesetz enthalte allgemeine Regeln, die grundsätzlich auch für Daten im Arbeitsverhältnis gälten. Die Vielfältigkeit der Arbeitswelt könne dieses Gesetz aber nicht erfassen.

Spezifische Regeln gebe es im Betriebsverfassungsgesetz, Bundespersonalvertretungsgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Telemediengesetz und im Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes. Diese Regeln würden zum Teil als nicht ausreichend, als zersplittert und unübersichtlich angesehen.

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(dpa)