Schaar rechnet mit Scheitern von BKA-Gesetz
Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar rechnet mit einem Scheitern des umstrittenen BKA-Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht.
Er habe aufgrund der bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Erwartung, "dass von dort auch noch mal eine Eingrenzung kommt", sagte Schaar am Sonntag im Deutschlandfunk.
Trotz nachträglich eingebauter Hürden gebe es bei dem Gesetz "nach wie vor noch das Problem: Wann darf aufgezeichnet werden, wann dürfen Daten - nicht nur bei der Telekommunikationsüberwachung, sondern auch bei der Online-Durchsuchung - dann erst mal auf einen Datenträger gebracht werden, der beim BKA ist?"
Mehrheit mit einer Stimme
Der deutsche Bundesrat hatte das umstrittene Gesetz, das erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts bei der Terrorbekämpfung festlegt, kurz vor Weihnachten mit einer Stimme Mehrheit beschlossen.
Sowohl die Grünen-Bundestagsfraktion als auch der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum wollen dagegen in Karlsruhe klagen. Der FDP-Politiker gehörte bereits zu den Klägern, die im Februar in Karlsruhe das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit der Möglichkeit der Online-Durchsuchung zu Fall gebracht hatten.
(AFP)
